Erstellt am 23.12.2017 um 14:47 Uhr von Ernsthaft
Kein Thema. Eine hier wohl nicht vermeidbare Kündigungsschutzklage wird die richtige Antwort finden.
Erstellt am 23.12.2017 um 14:59 Uhr von Challenger
Zitat :
Wurde danach fristlos gekündigt obwohl ich dort nur zum Besuch war
-------------------
Wie wurde die fristlose Kündigung denn begründet ?
Erstellt am 23.12.2017 um 18:08 Uhr von basilica
Die Art der Erkrankung sowie Deiner Beschäftigung spielen eine gewisse Rolle. Wenn Du z.B. Bauarbeiter bist und Dir den Arm gebrochen hast, kannst Du mit dem gebrochenen Arm natürlich keine Erde schaufeln. Du bist krank, darfst aber Deinen Brunder besuchen, weil das die Heilung überhaupt nicht beeinträchtigt. Wenn Du dagegen eine fiebrige Grippe hast und dann - womöglich noch bei Kälte und Regen - rausgehst, dann verzögerst Du damit den Heilungsprozeß, was eine Kündigung rechtfertigen kann, ggf. sogar eine fristlose ohne vorherige Abmahnung.
Wenn Du nur krank geschreiben bist ohne krank zu sein, wäre das Betrug, also eine Straftat, die ebenfalls eine fristlose Kündigung rechtfertigt. Es gibt begrenzte Anzeigepflichten der anderen Kollegen dem AG gegenüber, wenn sie schwere Pflichtverletzungen bei einem Kollegen beobachten. Das Begehen von Straftaten rechtertigt auf jeden Fall eine Meldung an den AG. Auch durch den BR. Wobei ich - soweit ich nicht aufsichtspflichtig bin - vor einer Anzeige beim AG erst einmal mit dem Kollegen ein ernstes Wörtchen reden würde. Bei Erfolg kann ich mir die Anzeige dann sparen.
Ein Foto ohne Einverständnis der fotografierten Person ist so eine Sache, vgl
https://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild_(Deutschland)
In den in § 201a StGB beschriebenen Konstellationen ist so ein Foto sogar eine Straftat, zumindest sofern keine Rechtfertigung (z.B. § 100c Abs 1 StPO) vorliegt.
Ob jetzt auch ein zivilrechtliches Vergehen eine fotografische Dokumentation rechtfertigt, kann ich jetzt nicht so ohne weiteres sagen, würde sie aber von meinem persönlichen Rechtsgefühl her für ok halten.
Erstellt am 27.12.2017 um 23:18 Uhr von michalski0709
Du darfst in der Zeit alles tun was deiner Genesung nicht gefährdet. Dazu müsste dein AG aber erst einmal wissen warum du krank bist. Das hat Ihn aber bis zu einem gewissen Grad nicht zu interessieren. Hier empfehle ich auch eine Kündigungsschutzklage sofern du Kündigungsschutz genießt.
Erstellt am 28.12.2017 um 10:10 Uhr von XXmertxx
Ich habe Arbeitsunfall gehabt Schulterprellung.. und mich haben sie im Blumenladen von mein Bruder gesehen.
Erstellt am 28.12.2017 um 14:36 Uhr von celestro
"und mich haben sie im Blumenladen von mein Bruder gesehen."
Wenn Du nur zum Besuch dort warst, dürfte daraufhin ja nichts passieren.
Aber wieso soll das jemand aus dem BR gemacht haben ? Klingt jedenfalls so, als würde in der Geschichte irgendetwas fehlen.
Erstellt am 28.12.2017 um 14:54 Uhr von Xxmertxx
Die haben mich ja angerufen und gefragt ob ich dort gearbeitet habe!! Eine Kollegin aus BR hat mich im laden gesehen. Die Behaupten ich habe dort gearbeitet. Ich habe gesagt der Laden gehört mein Bruder ich war dort besuchen. Trotzdem habe ich fristlose Kündigung gekriegt.
Erstellt am 29.12.2017 um 00:19 Uhr von celestro
Der Post von 28.12.17 um 14:54 klingt jetzt aber nicht mehr sehr nach "jemand vom BR hat spioniert".
Wenn Dich jemand dort gesehen hat, ist das halt so (und nicht verboten). Wenn sowas dann die Runde macht, kann da schnell durch eine Art "stille Post" was falsches draus werden.
Ab zum Anwalt und Kündigungsschutzklage innerhalb der Gesetzesfrist erheben. Mehr bleibt im Moment nicht.