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Mitteilung an den BR bei Einstellung ob Befristung mit oder ohne Sachgrund

B
betriebsratten
Jan 2018 bearbeitet

Moin zusammen, hat der AG dem BR bei einer Einstellung mitzuteilen ob die vorgesehene Befristung mit oder ohne Sachgrund erfolgt? Finde bisher nur: Muss nicht mitteilen. Aber wie kann der BR dann seinen Aufgaben nachkommen etc. pp. ?

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Community-Antworten (3)

C
celestro

20.12.2017 um 15:13 Uhr

1.) Richtig, Du findest "muß nicht mitteilen", weil eben seitens der Gerichte entschieden wurde, daß der BR das nicht zu wissen braucht.

2.) Welche Aufgabe genau meinst Du, der der BR nur mit dieser info nachkommen könnte ?

P
Pjöööng

20.12.2017 um 16:20 Uhr

Welcher Aufgabe kann der BR denn dann nicht nachkommen?

C
Challenger

20.12.2017 um 20:40 Uhr

Ihr könnt allenfalls bei einer eventuellen unbefristeten Neueinstellung nach §99 Abs.2 Nr.3 BetrVG die Zustimmung verweigern wenn der befristet Beschäftigte gleich geeignet ist und daher anstelle der geplanten Neueinstellung unbefristet übernommen werden kann.

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