Erstellt am 14.12.2017 um 14:44 Uhr von ickederdicke
Der Stellvertreter oder die St...-in rückt sofort nach.
Dann ist es nix mit vorgezogenen Neuwahlen.
Sollte es keine Stellvertreter geben hat der BR ( oder das zuständige Integrationsamt ) umgehend SBV Neuwahlen einzuleiten ( Solange es mind. 5 Schwerbehinderte / Gleichgestellte gibt )
Hier kann die alte SBV neu kandidieren - ob sie wiedergewählt wird sei mal dahingestellt.
Wird vorgezogen eine neue SBV plus idealerweise Stellvertreter ( wenn bislang keine da sind ) gewählt, dann verlängert sich die Mandatszeit um die Zeit bis zur kommenden SBV Wahl 2022, da unterjährig zum regulären Termin gewählt wurde.
Erstellt am 15.12.2017 um 21:54 Uhr von michalski0709
Ähh das mit der verlängerten Mandatszeit verstehe ich nicht. Bei uns ist auch die SBV incl Vertretung zurückgetreten. Bei Neuwahlen die SBV mit 2 Vertretern mit einfachen Wahlverfahren gewählt. Bei uns heist es, dass das Mandat nur bis Nov 2018 gilt und dann neu gewählt wird. Was stimmt denn nun??
Erstellt am 16.12.2017 um 14:17 Uhr von Ernsthaft
Ein Blick ins Gesetz hilft hier bestimmt weiter.
§ 94 SGB IX – Wahl und Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung