Erstellt am 14.12.2017 um 12:26 Uhr von stehipp
Ihr als BR eher nicht. Ihr stimmt der Besetzung zu, der AG muss dies aber nicht zwingend umsetzen.
Die Bewerber haben eine schriftliche Information. Jetzt kommt es wohl darauf an, was hier aufgeführt ist. Evtl. kann ein Bewerber auf Vertragserfüllung klagen. Ist aber natürlich kein sonderlich guter Anfang für eine zukünftige Zusammenarbeit.
Ist doch ein Thema für das nächste Monatsgespräch. Fragt euren AG doch einfach mal, warum nichts passiert, vielleicht gibt es ja gute Gründe. Die kann man den Bewerbern dann zumindest mitteilen.
Erstellt am 14.12.2017 um 13:15 Uhr von ganther
"Evtl. kann ein Bewerber auf Vertragserfüllung klagen. Ist aber natürlich kein sonderlich guter Anfang für eine zukünftige Zusammenarbeit."
das stimmt. Der Bewerber möge sich auch überlegen, was das wohl für die Probezeit bedeutet....
Monatsgespräch halte ich auch für einen guten Ansatzpunkt. Ihr könnt auch das Thema Personalplanung ins Spiel bringen und dem AG aufzeigen, was passiert, wenn er für den betroffenen Bereich Überstunden beantragen wird