Erstellt am 12.12.2017 um 18:37 Uhr von hansimglueck
Sie kann unbefristet eingestellt werden oder befristet mit Sachgrund. Befristet ohne Sachgrund ist nicht möglich.
Erstellt am 12.12.2017 um 20:38 Uhr von Columbus1
Ergänzend zu hansimglueck's Post wären die Sachgründe niedergeschrieben in § 14 Abs. 1 TzBfG
Erstellt am 13.12.2017 um 16:14 Uhr von nicoline
*Unser PA ist hier der Meinung es sei nicht möglich.*
Die PA mal nach der Rechtsgrundlage dieser Aussage gefragt? Wäre ja mal interessant zu wissen.
Ich schließe mich dieser Aussage an:
*Sie kann unbefristet eingestellt werden oder befristet mit Sachgrund. Befristet ohne Sachgrund ist nicht möglich.*
Columbus1
*Ergänzend zu hansimglueck's Post wären die Sachgründe niedergeschrieben in § 14 Abs. 1 TzBfG*
Nur vorsorglich sei darauf hingewiesen, dass es auch noch andere Sachgründe geben kann, als die, die im Gesetz festgeschrieben sind.