Hallo,
in unserer Firma sind ca 100 Mitarbeiter. Wie es nun mal so ist sind auch Wasch und Duschräume vorhanden. Der AG ist nun aber der Meinung das mit mal der Abfluß verstopft ist und er den Nassraum hat zuschließen lassen. Darf er das ? Muß er nicht eine andere Möglichkeit zum waschen bieten können außer dem einen Waschbecken in der Toilette?
Hat er nicht unverzüglich dafür sorge zu tragen das es repariert wird? Worauf können wir uns als BR berufen? Die Tätigkeiten bestehen aus Lagerarbeiten ( LKW's Be.-und Endladen) , arbeiten mit Farb und Lösungsmitteln sowie aus mehreren Verpackungsmaschinen wo man sich halt normal "schmutzig" macht.
MfG Nordjunge