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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Sanitäreinrichtung / Waschraum verschlossen - Worauf können wir uns als BR berufen?

N
Nordjunge
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, in unserer Firma sind ca 100 Mitarbeiter. Wie es nun mal so ist sind auch Wasch und Duschräume vorhanden. Der AG ist nun aber der Meinung das mit mal der Abfluß verstopft ist und er den Nassraum hat zuschließen lassen. Darf er das ? Muß er nicht eine andere Möglichkeit zum waschen bieten können außer dem einen Waschbecken in der Toilette? Hat er nicht unverzüglich dafür sorge zu tragen das es repariert wird? Worauf können wir uns als BR berufen? Die Tätigkeiten bestehen aus Lagerarbeiten ( LKW's Be.-und Endladen) , arbeiten mit Farb und Lösungsmitteln sowie aus mehreren Verpackungsmaschinen wo man sich halt normal "schmutzig" macht. MfG Nordjunge

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Community-Antworten (3)

E
Enterrich

04.03.2010 um 08:52 Uhr

Es fehlen genaue Angaben, was für eine Art Betrieb usw. In Handwerksbetrieben ist es durchaus üblich, das Duschräume zur Verfügung stehen, ob das für einen reinen Bürotrakt notwendig ist, wage ich zu bezweifeln.

E
edelweis

04.03.2010 um 11:03 Uhr

Wenn die Art der Arbeit es erfordert, sind Wasch-und Duschräume zu Verfügung zu stellen. Angaben dazu findest Du in der Arbeitsstättenverordnung § 6,2 sowie im Anhang dazu.

W
Waschbär

04.03.2010 um 11:13 Uhr

@Nordjunge, der Ag hat diesen Sozialraum bereit gestellt NUN muss ER auch dafür sorgen das dieser Nutzbar ist. !

Ansonsten MUSS er es euch kund tun, damit ihr dann handelt.

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