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Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Benennung der Brandschutzhelfer

N
neubr2017
Jan 2018 bearbeitet

Moin Moin, wir ziehen mit dem Unternehmen bald um, neue Halle. 150 MA Der Arbeitgeber hat 3 MA zur Unterweisung von Brandmedeanlagen gesendet. Sind diese nicht vorher mit dem BR abzustimmen ( §98 ) BetrVG ??? Danke für eure Hilfe

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Community-Antworten (2)

A
AlterMann

07.12.2017 um 12:14 Uhr

Das sehe ich nicht so. Wen der AG als Brandschutzhelfer bestimmt, ist seine Entscheidung. Erst nach dieser Entscheidung steht die Einweisung in die Brandmeldeanlage - und da kommen dann (jedenfalls erstmal) nur die Brandschutzhelfer in Frage. Ich sehe da keinen Raum für Mitbestimmung.

K
kratzbürste

07.12.2017 um 13:37 Uhr

Du meinst, dass da jemand "persönlich ungeeignet" sein könnte, die Unterweisung durchzuführen?

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