Der Wahlvorstand erhielt einer Wahlliste vom AG. 2 AN wurde als Leitende Angestellten nicht auf der Liste gesetzt. BR ist nicht über deren Versetzung als Leitende Angestellten informiert. Lt. Aufgaben sind sie auch nicht als Leitende Angestellten anzusehen. AG wurde um Korrektur gebeten. Wird aber sicherlich auf seiner Position beharren. Muss man wohl vom ArbG klären lassen. Wer leitet dies ein? BR oder WV?