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Außendienstler

H
hackenjas
Jan 2018 bearbeitet

Recht frischer BR benötigt mal wieder eure hilfe. In unser Firma werden Mobile Servicetechniker beschäftigt, du reichlich Überstunden machen. Nach Monaten umherstreiten das uns überstunden Auswertung vorgelegt werden, mußten wir jetzt feststellen das die Jungs ständig gegen das Arbzg. Verstoßen. Ja klar können die Servicetechniker nicht pünktlich nach 8h das Werkzeug fallen lassen, aber 2-3 mal in der Woche über 10h finde ich nicht so toll. 12-13 Stunden sind die Regel. Einige von den Mitarbeitern beschweren sich das sie über 8h Arbeiten müssen andere würden am liebsten jeden Tag 15h Arbeiten. Wie würdet ihr damit umgehen?

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Community-Antworten (8)

A
AlterMann

30.11.2017 um 20:17 Uhr

Der BR hat darüber zu wachen, dass die Vorschriften zum Schutz der AN eingehalten werden. Der B hat keinen Spielraum, solche Vorschriften "großzügig" auszulegen. Aöso gebt Ihr dem AG auf, solche Praxis sofort und nachhaltig zu beenden und dafür Sorge zu tragen, dass das ArbZG eingehalten wird.

B
basilica

30.11.2017 um 23:12 Uhr

Ein BR hat bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit mitzubestimmen. Ohne Euer ok kann der Arbeitgeber (vielleicht von Notfällen abgesehen) keine einzige Überstunde anordnen. Er darf ohne Euer ok nicht einmal freiwillig geleistete Überstunden entgegennehmen.

Ihr könnt z.B. mit dem AG vereinbaren (Regelungsabrede oder BV), daß Ihr nur für freiwillig geleistete Überstunden eine Genehmigung erteilt. Oder Ihr genehmigt dem AG ein begrenztes Kontingent an tägichen bzw. monatlichen Überstunden je Kollege und sagt, daß Ihr darüber hinaus nur freiwillige Überstunden genehmigt. Auch diese könnt Ihr begrenzen. Ihr könntet dem AG auch erst einmal drohen, keine einzige Überstunde zu genehmigen, wenn er Euch nicht in irgendwelchen anderen Punkten entgegenkommt.

Die Kollegen solltet Ihr über ihre Rechte aufklären: "die Anordnung von Überstunden ist unwirksam, wenn das MBR des BR nicht beachtet wurde; die ArbN können die Überstunden verweigern" (Fitting, § 87 BetrVG Rn 605).

Wenn ein Kollege allerdings wirklich gern 15 Stunden tgl arbeiten möchte, frage ich mich, ob man ihm den "Spaß" verderben soll. Kann man ihm und dem AG gegenüber vielleicht pro forma die gesetzlichen Grenzen erklären und dann beide Augen ganz fest zudrücken? Wie steht's dann mit der Fahrtauglichkeit?

C
celestro

01.12.2017 um 00:58 Uhr

"In unser Firma werden Mobile Servicetechniker beschäftigt"

Sind das Eure Mitarbeiter ? Denn wenn es sich dabei um "echte" selbstständige Personen handelt, so würde das ArZG nicht gelten.

H
hackenjas

01.12.2017 um 10:54 Uhr

Sind direkt bei uns angestellt. Alle mit normalen 40h Vertrag. Naja beide Augen zudrücken sehe ich kritisch. Also klar bei 1-2 mal im Monat würde ich kein fass aufmachen, aber ständig? Habe Grad mal bei dieser Woche geschaut. Di.12,5h gearbeitet knapp 10 h Ruhepause dann Mi.17h gearbeitet und Morgens nach knapp 7h Ruhepause 230 km mit auto zum nächsten Kunden und wieser knapp 11 h. Ich finde der Mitarbeiter ist eine Gefahr alle die in seiner Nähe sind, speziell auf der Autobahn

P
Pjöööng

01.12.2017 um 11:17 Uhr

Der Betriebsrat kann nicht nach Belieben bei Gesetzesverstößen mal die Augen zudrücken und dann wieder auf der Einhaltung der Gesetze bestehen. Das geht ebensowenig wie man nur die Schnellfahrer blitzen kann, die aus Jux und Dollerei rasen, hingegen die nicht, die unter Zeitdruck stehen (oder meinetwegen auch umgekehrt).

Die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten hat der Gesetzgeber auch nicht zum Spaß definiert.

Der Arbeitgeber muss hier dafür sorgen dass das Gesetz eingehalten wird und der BR hat hier genügend Daumenschrauben um ihn dabei zu unterstützen.

B
BRHamburg

01.12.2017 um 12:22 Uhr

Der BR sollte den Arbeitgeber hier mal auf seine Fürsorgepflicht hinweisen. Er hat dafür Sorge zutragen das die Arbeitszeit von 8 Stunden eingehalten wird. Muss ein Mitarbeiter trotzdem länger arbeiten, hat der Arbeitgeber beim BR ein Antrag zustellen. Und erst nachdem der BR diesem Antrag zugestimmt hat darf der Mitarbeiter länger arbeiten. Aber auch dann hat der Arbeitgeber darauf zu achten das die Grenze von 10 Stunden eingehalten wird. Kommt der Arbeitgeber diesen Pflichten nicht nach sollteman ihm mit Hilfe eines Rechtsanwalts und gegebenenfalls eines Arbeitsrichters daran erinnern.

C
celestro

01.12.2017 um 15:35 Uhr

@ hackenjas

Wie kommen denn diese Techniker "zum Kunden" und wieder zurück ?

H
hackenjas

01.12.2017 um 21:05 Uhr

Mit Auto, das meine ich ja das diese Mitarbeiter eine gefahren für alle sind.

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