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Mobbing melding

E
Embricana
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wie muss Der BR vorgehen wenn rin fall von mobbing und diskriminatie vorlegt?

54004

Community-Antworten (4)

C
Challenger

26.11.2017 um 14:26 Uhr

Wusel Dich da mal durch :

HENSCHE Arbeitsrecht: Mobbing https://www.hensche.de › Handbuch Arbeitsrecht › Arbeitsrecht - M

B
basilica

26.11.2017 um 23:56 Uhr

Mobbing kann vom Arbeitgeber, vom Betriebsrat sowie von anderen Kollegen ausgehen.

Allen drei Konstellationen ist gemeinsam, daß der AN gewisse Ansprüche selber gegen den AG arbeitsgerichtlich geltend machen kann. Sofern das Mobbing durch das Begehen von Straftaten (kleinere Diebstähle, Verleumdung, Sachbeschädigung,...) geschieht, ist selbstverständlich auch entsprechendes zivil- und strafrechtliches Vorgehen möglich.

Vor allem ist aber allen drei Fällen gemeinsam, daß man zu allererst mit den Betreffenden reden sollte. Den Opfern menschlich zur Seite stehen, Mobbing-Protokoll führen, die Täter auf die Unangemessenheit ihres Verhaltens hinweisen, Folgen wie gesundheitliche Schäden klar machen, mögliche Folge Kündigung erläutern. Das erfordert etwas psychologisches Geschick. Schließlich will man die Situation durch das eigene Eingreifen nicht verschlimmern. Was passiert, wenn der Mobbende z.B. aus mangelhaftem eigenem Selbstwertgefühl heraus mobbt und man dann ausgerechnet an diesem Selbstwertgefühl noch mit massiver Kritik kratzt? Oder: Wird der Mobber den Gemobbten noch mehr hänseln, wo er weiß, daß er ihn getroffen hat?

Ich habe selber noch kein Seminar über Maßnahmen gegen Mobbing besucht, vermute aber, daß auch die psychologische Seite dort vermittelt wird. MW können derartige Seminare erforderlich im Sinne des § 37 BetrVG sein.

Mitunter hat das Mobbing auch eine Verschärfung der Arbeits- oder sonstiger Lebensbedingungen als Hintergrund. Die Psyche des Menschen ist nun mal so gestrickt, daß sie Bedrohungen personalisiert. Man reagiert z.B. seinen Ärger am Nachbarn ab, obwohl der gar nicht die Ursache ist. Da muß man aufklären.

AG und BR sind jeder für sich und gemeinsam in der Pflicht, gegen Mobbing aktiv zu werden. § 75 BetrVG beschreibt ein paar Grundsätze, wie Betriebsangehörige zu behandeln sind. §§ 84f BetrVG regeln das Beschwerderecht. Der Betriebsrat kann - sofern das Mobbingproblem sich mit dem AG nicht lösen läßt - die Einigungsstelle anrufen und damit Druck auf den AG ausüben. Schließlich kann der BR gemäß § 104 BetrVG sogar die Entfernung störender Kollegen vom AG verlangen. Dann muß die Störung des Betriebsfriedens aber schon größere Ausmaße angenommen haben.

B
BRHamburg

27.11.2017 um 07:08 Uhr

Das letzte was man machen sollte ist Druck auf irgendjemanden aus üben. Vielmehr sollte man versuchen zu klären wer welche Rolle in dem Mobbing Verlauf spielt. Den es gibt neben dem Mobber und dem Gemobbten noch einige andere Mitwirkende. Dazu muss man das Sozialeumfeld des Gemobbten betrachten. Wer ist Täter? Wer ist Mitläufer? Wer ist neutral und kann vieleicht zum Unterstützer für den Gemobbten werden? Wer ist schon eine Unterstützung? Wichtig ist die Einschätzung macht der Gemobbte selber. Jetzt sollte man versuchen raus zufinden warum die Mitläufer das Mobbing unterstützen und warum der Täter mobbt. Häufig wird aus Angst um den eigenen Arbeitsplatz gemobbt.

M
Moreno

27.11.2017 um 10:51 Uhr

Bei diskriminatie würde ich sofort einschreiten da ist ja eindeutig die deutsche Sprache vergewaltigt worden :-)

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