Erstellt am 23.11.2017 um 09:08 Uhr von outofmemory
Bei einer Personenwahl existiert nur eine Liste. Die Sützunterschriften werden für Liste abgegeben. Und auf der Liste stehen die Kandidaten.
Erstellt am 23.11.2017 um 10:20 Uhr von celestro
Ist die Vorschlagsliste ausgehängt, um Unterstützungsunterschriften zu sammeln ? Oder kann man sich auch als Kandidat drauf schreiben ?
Letzteres könnte nämlich ziemlich schnell zur Ungültigkeit der Liste führen.
Ansonsten kann man zwar für mehrere Listen die Unterschrift geben (aber eben nur für die komplette Liste), aber der WV muß dann nachfragen, welche der Unterschriften man aufrecht erhalten möchte.
Erstellt am 23.11.2017 um 10:34 Uhr von aalbauer
@celesto: "Ist die Vorschlagsliste ausgehängt, um Unterstützungsunterschriften zu sammeln ?" Dies trifft zu.
Erstellt am 23.11.2017 um 10:49 Uhr von celestro
Dann ist es wie gesagt so, daß man nur für die Liste eine Unterschrift geben kann, oder nicht. Aber man kann nicht einzelne Personen unterstützen und andere auf der gleichen Liste nicht.
P.S. Ist die Liste an mehreren Stellen ausgehängt zur Unterschiftensammlung ?
Erstellt am 23.11.2017 um 10:55 Uhr von aalbauer
@celesto: die Liste ist nur an einer Stelle ausgehängt.
Erstellt am 23.11.2017 um 11:31 Uhr von celestro
alles klar ... es gilt das im Post von 10:49 gesagte. ;-)
Erstellt am 23.11.2017 um 11:57 Uhr von aalbauer
Zur Sicherheit Kontrolle. Bisher haben wir einer Blanko Wahlvorschlagsliste ausgehängt. Da konnte Wahlberechtigter, Kandidaten drauf schreiben und/oder mit Unterschrift für maximal 3 Kandidaten unterstützen. Die Kandidaten die 3 Unterschriften erhalten hatten und ihre Zustimmung gegeben haben, wurde dann auf der Stimmzettel benannt.
War dass bis her falsch? Bisher keine Anfechtung, aber vermeiden möchten wir das natürlich auch. Wäre also besser, Wahlvorschläge mit 3 Stützunterschriften an Wahlvorstand schicken. Wahlvorstand prüft und nach erreichen Einreichungsfrist Bekanntgabe der Wahlvorschläge, unterzeichnet durch den 3 Wahlvorstände. Oder?
Erstellt am 23.11.2017 um 12:18 Uhr von WillsWissen
@ aalbauer: Ich glaube, bei Euch läuft etwas falsch!
Ihr hängt eine Liste aus. > Dort schreibt jemand seinen Namen als Kandidat drauf. > Wenn dort drei Stützunterschriften drauf sind, nehmt ihr ihn in die Kandidatenliste???
Habe ich das richtig verstanden???
Erstellt am 23.11.2017 um 12:28 Uhr von aalbauer
@WilsWissen: yip, so war es und ob das so richtig war, bezweifel ich auf Grund de bisherige Antworten.
Erstellt am 23.11.2017 um 13:12 Uhr von nicoline
aalbauer,
das ist mit Sicherheit falsch! Im vereinfachten Wahlverfahren können sich Listen bilden, die als Wahlvorschläge beim Wahlvorstand mit der vorgeschriebenen Anzahl der Stützunterschriften abgegeben werden können, aber, es können auch einzelne Personen einen Wahlvorschlag abgeben, auch diese brauchen dann die vorgeschriebene Anzahl von Stützunterschriften und jeder darf nur einer Liste seine Stützunterschrift geben. Genau das sehe ich bei euch gefährdet!!!
Im Unterschied zum normalen Wahlverfahren werden diese Listen oder Einzelpersonen auf dem Stimmzettel alle vereinigt und die Kandidaten in alphabetischer Reihenfolge dort aufgeführt = Personenwahl.
Im normalen Wahlverfahren würde daraus dann eine Listenwahl werden.
Erstellt am 23.11.2017 um 16:13 Uhr von celestro
schaut Euch bitte mal § 14 BetrVG und § 14a BetrVG an. Es könnte sein, daß je nach Zahl der Arbeitnehmer gar keine 3 Unterschriften gebraucht werden (sondern nur 2). Viel wichtiger ist aber, daß diese Art von "Wahlvorschlägen" so nicht vorgesehen ist.
Der Wahlvorstand informiert darüber, wie ein Wahlvorschlag auszusehen hat. Wenn sich jetzt 5 Mitarbeiter zusammenfinden und 1 Wahlvorschlag einreichen (auf dem alle 5 Personen drauf sind), dann können diese 5 Personen als Wahlvorschlag eingereicht werden und müssen sich nur selbst unterstützen (sie bräuchten nicht 5x3 Unterschriften).
Sollte der Wahlvorstand das so machen wie es klingt, geht das meiner Meinung nach mal gar nicht.
DRINGEND rate ich dazu, daß der Wahlvorstand hier eine Schulung besucht.
Erstellt am 23.11.2017 um 19:06 Uhr von nicoline
Sag ich doch, doppelt hält besser! ;-))