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Frage zur Einberufung der konstituierenden Betriebsratssitzung

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Erbsenzähler
Sep 2020 bearbeitet

Hallo, die konstituierende Sitzung muss spätestens nach einer Woche nach der Wahl einberufen werden. Durch die Osterferien und Kolleginnen in Teilzeit (zwei oder drei Tage Woche) haben wir das Problem, dass wir die konstituierende Sitzung einen Tag nach der Wahl machen müssten. Könnte das zum Problem führen? Hat jemand damit schon einmal Erfahrungen gesammelt?

Edit: Es handelt sich um das normale Wahlverfahren.

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Community-Antworten (7)

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nicoline

16.11.2017 um 08:41 Uhr

die konstituierende Sitzung muss spätestens nach einer Woche nach der Wahl einberufen werden. Vor Ablauf einer Woche muss einberufen, also der Termin an alle verschickt werden. Es heißt nicht, dass die Sitzung auch innerhalb dieser Woche stattfinden muss.

  • dass wir die konstituierende Sitzung einen Tag nach der Wahl machen müssten.* Das müsst ihr also nicht.

Könnte das zum Problem führen? Ja, könnte es. Alle Kandidaten haben ja noch 3 Tage Zeit sich zu überlegen, ob sie die Wahl überhaupt annehmen. Diese Frist müßtet ihr abwarten, denn erst, wenn alle die Wahl angenommen haben, steht das endgültige Wahlergebnis fest. Diese Frist kann man nur umgehen, wenn alle Kandidaten am Wahltag eine schriftliche Erklärung beim Wahlvorstand abgeben, dass sie die Wahl annehmen, im Falle, dass sie gewählt wurden.

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Erbsenzähler

16.11.2017 um 08:48 Uhr

@nicoline Danke für die Antwort. Das Problem wäre, wenn die Sitzung später geplant wird, dass dann eine betriebsratslose Zeit gibt.

N
nicoline

16.11.2017 um 08:56 Uhr

Erbsenzähler dann entweder früher wählen oder alle Kandidaten am Wahltag eine schriftliche Erklärung beim Wahlvorstand abgeben lassen, dass sie die Wahl annehmen, im Falle, dass sie gewählt wurden.

C
celestro

16.11.2017 um 10:53 Uhr

"Diese Frist kann man nur umgehen, wenn alle Kandidaten am Wahltag eine schriftliche Erklärung beim Wahlvorstand abgeben, dass sie die Wahl annehmen, im Falle, dass sie gewählt wurden."

Woraus sollte hervorgehen, daß diese Erklärung nicht z.B. mündlich erfolgen kann ?

N
nicoline

16.11.2017 um 13:37 Uhr

celestro du hast natürlich Recht, das geht nirgendwo draus hervor. Ich hätte besser schreiben sollen, "am Besten schriftlich". Uns ist das immer sicherer erschienen und es hat niemand beanstandet.

E
Erbsenzähler

16.11.2017 um 14:19 Uhr

Danke für die Antworten. Eher wählen geht nicht, weil es diverse zeitliche Probleme gibt. (Urlaub, Dienstreisen, usw.) Wir haben jetzt aber eine Lösung gefunden.

N
nicoline

16.11.2017 um 16:13 Uhr

Wir haben jetzt aber eine Lösung gefunden. Denkst du, wir dürfen erfahren, wie die aussieht?

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