Frage zur Einberufung der konstituierenden Betriebsratssitzung
Hallo, die konstituierende Sitzung muss spätestens nach einer Woche nach der Wahl einberufen werden. Durch die Osterferien und Kolleginnen in Teilzeit (zwei oder drei Tage Woche) haben wir das Problem, dass wir die konstituierende Sitzung einen Tag nach der Wahl machen müssten. Könnte das zum Problem führen? Hat jemand damit schon einmal Erfahrungen gesammelt?
Edit: Es handelt sich um das normale Wahlverfahren.
Community-Antworten (7)
16.11.2017 um 08:41 Uhr
die konstituierende Sitzung muss spätestens nach einer Woche nach der Wahl einberufen werden. Vor Ablauf einer Woche muss einberufen, also der Termin an alle verschickt werden. Es heißt nicht, dass die Sitzung auch innerhalb dieser Woche stattfinden muss.
- dass wir die konstituierende Sitzung einen Tag nach der Wahl machen müssten.* Das müsst ihr also nicht.
Könnte das zum Problem führen? Ja, könnte es. Alle Kandidaten haben ja noch 3 Tage Zeit sich zu überlegen, ob sie die Wahl überhaupt annehmen. Diese Frist müßtet ihr abwarten, denn erst, wenn alle die Wahl angenommen haben, steht das endgültige Wahlergebnis fest. Diese Frist kann man nur umgehen, wenn alle Kandidaten am Wahltag eine schriftliche Erklärung beim Wahlvorstand abgeben, dass sie die Wahl annehmen, im Falle, dass sie gewählt wurden.
16.11.2017 um 08:48 Uhr
@nicoline Danke für die Antwort. Das Problem wäre, wenn die Sitzung später geplant wird, dass dann eine betriebsratslose Zeit gibt.
16.11.2017 um 08:56 Uhr
Erbsenzähler dann entweder früher wählen oder alle Kandidaten am Wahltag eine schriftliche Erklärung beim Wahlvorstand abgeben lassen, dass sie die Wahl annehmen, im Falle, dass sie gewählt wurden.
16.11.2017 um 10:53 Uhr
"Diese Frist kann man nur umgehen, wenn alle Kandidaten am Wahltag eine schriftliche Erklärung beim Wahlvorstand abgeben, dass sie die Wahl annehmen, im Falle, dass sie gewählt wurden."
Woraus sollte hervorgehen, daß diese Erklärung nicht z.B. mündlich erfolgen kann ?
16.11.2017 um 13:37 Uhr
celestro du hast natürlich Recht, das geht nirgendwo draus hervor. Ich hätte besser schreiben sollen, "am Besten schriftlich". Uns ist das immer sicherer erschienen und es hat niemand beanstandet.
16.11.2017 um 14:19 Uhr
Danke für die Antworten. Eher wählen geht nicht, weil es diverse zeitliche Probleme gibt. (Urlaub, Dienstreisen, usw.) Wir haben jetzt aber eine Lösung gefunden.
16.11.2017 um 16:13 Uhr
Wir haben jetzt aber eine Lösung gefunden. Denkst du, wir dürfen erfahren, wie die aussieht?
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