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Urlaub im Verhältnis zum Arbeitsschutz

E
Elbeschwimmer
Jan 2018 bearbeitet

In wie weit zählen Urlaubstage in den Arbeitsschutz mit ein? Die Frage kamm dadurch auf, dass ein Mitarbeiter angeboten hat, für die Urlaubstage an den Brückentagen, wo er Urlaub nehmen möchte, den Samstag davor als 6. Arbeitstag anzubieten. Er will quasi damit er den Urlaubstag bekommt vorarbeiten. Wir haben in unseren Betrieb eine 5 Tage Woche und der Samstag gilt in Form von Mehrarbeit als 6. Arbeitstag.

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Community-Antworten (6)

E
Erbsenzähler

16.11.2017 um 07:35 Uhr

Was hat das mit Arbeitsschutz zu tun? Das tangiert nur die Betriebsvereinbarung Arbeitszeit und das Arbeitszeitgesetz. Bei uns machen das auch viele Kolleginnen und Kollegen.

N
nicoline

16.11.2017 um 09:03 Uhr

Elbeschwimmer Er will quasi damit er den Urlaubstag bekommt vorarbeiten. Wieso muss man für einen Urlaubstag vorarbeiten? Oder handelt es sich um einen freien Tag, den er als Brückentag haben möchte?

E
Elbeschwimmer

16.11.2017 um 18:41 Uhr

Der Mitarbeiter möchte für die Genehmigung von einen Urlaubstag an einen Brückentag, bzw. für die Urlaubstage zwischen Weihnachten und Silvester, an Samstagen in Vorleistung gehen.

N
nicoline

17.11.2017 um 08:08 Uhr

Elbeschwimmer, an Samstagen in Vorleistung gehen. man kann und muss für Urlaubstage nicht in Vorleistung gehen. Durch Urlaubstage darf es zu keinem Minus in der Stundenbilanz kommen. Das wäre nur der Fall, wenn der Kollege keine Plusstunden in der Stundenbilanz hätte, aber frei nehmen möchte. Dann müsste er vor- oder nacharbeiten, aber, nicht wenn er einen Urlaubstag nehmen möchte.

M
Meyman

17.11.2017 um 08:45 Uhr

Kann es sein dass der Kollege an dem Samstag Plusstunden ansammeln möchte, um anschließend am Brückentag Freizetausgleich abzufeiern?

N
nicoline

18.11.2017 um 11:13 Uhr

Das ist ja genau, was ich meine, aber irgendwie scheint es schwierig zu sein, das zu beantworten. ?

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