Erstellt am 16.11.2017 um 06:35 Uhr von Erbsenzähler
Was hat das mit Arbeitsschutz zu tun?
Das tangiert nur die Betriebsvereinbarung Arbeitszeit und das Arbeitszeitgesetz.
Bei uns machen das auch viele Kolleginnen und Kollegen.
Erstellt am 16.11.2017 um 08:03 Uhr von nicoline
Elbeschwimmer
*Er will quasi damit er den Urlaubstag bekommt vorarbeiten.*
Wieso muss man für einen Urlaubstag vorarbeiten? Oder handelt es sich um einen freien Tag, den er als Brückentag haben möchte?
Erstellt am 16.11.2017 um 17:41 Uhr von Elbeschwimmer
Der Mitarbeiter möchte für die Genehmigung von einen Urlaubstag an einen Brückentag, bzw. für die Urlaubstage zwischen Weihnachten und Silvester, an Samstagen in Vorleistung gehen.
Erstellt am 17.11.2017 um 07:08 Uhr von nicoline
Elbeschwimmer,
*an Samstagen in Vorleistung gehen.*
man kann und muss für Urlaubstage nicht in Vorleistung gehen. Durch Urlaubstage darf es zu keinem Minus in der Stundenbilanz kommen. Das wäre nur der Fall, wenn der Kollege keine Plusstunden in der Stundenbilanz hätte, aber frei nehmen möchte. Dann müsste er vor- oder nacharbeiten, aber, nicht wenn er einen Urlaubstag nehmen möchte.
Erstellt am 17.11.2017 um 07:45 Uhr von Meyman
Kann es sein dass der Kollege an dem Samstag Plusstunden ansammeln möchte, um anschließend am Brückentag Freizetausgleich abzufeiern?
Erstellt am 18.11.2017 um 10:13 Uhr von nicoline
Das ist ja genau, was ich meine, aber irgendwie scheint es schwierig zu sein, das zu beantworten. ?