W.A.F. LogoSeminare

Überlassung von Unterlagen zur Einsichtnahme durch den Wirtschaftsausschuss

M
Mercyful
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir haben mal wieder das leidige Thema, dass die Geschäftsleitung den Mitgliedern des Wirtschaftsausschusses Unterlagen nur während der gemeinsamen Sitzung zur Einsicht überlässt und am Ende der Sitzung wieder einsammelt.

Nun sind wir jedoch der Meinung, dass wir die Unterlagen auch "ohne Aufsicht" durch die Geschäftsführung einbehalten und einsehen dürfen, diese dann im Anschluss wieder zurückgeben "müssen".

Gibt es dazu ein Urteil, dass uns in unserer Meinung unterstützt? Wir können aktuell keines finden, meinen aber gelesen zu haben, dass es hierzu bereits schon Rechtssprechung gab.

Für Eure Hinweise im Voraus vielen Dank.:

68907

Community-Antworten (7)

M
Meyman

14.11.2017 um 08:54 Uhr

Hallo. Im BetrVG 106 Abs. 2 + 3 und im Fitting Parag.106 Rn.114 findest Du die Antworten. Gruß und viel Erfolg

M
Mercyful

14.11.2017 um 09:32 Uhr

Hallo Meymann,

RN114 im Fitting zu § 106 ist nicht ganz so das gewünschte, wir sind eher bei Rn 41, die u.E. nach besser passen sollte, oder?

C
celestro

14.11.2017 um 13:13 Uhr

"wir sind eher bei Rn 41, die u.E. nach besser passen sollte, oder?"

Für Euren Fall passt das besser, ja. Und wie man sieht, steht Ihr da leider auf verlorenem Posten.

M
Mercyful

14.11.2017 um 13:37 Uhr

Hallo Celestro, sorry, aber ich kann da nicht ganz folgen. Wenn ich von Rn41 und dem Beschluss 1 ABR 64/82 v. 20.11.84 des BAG ausgehe, dann haben wir doch ein Recht auf "Überlassung" der Unterlagen, oder?

C
celestro

14.11.2017 um 15:17 Uhr

Also ich beziehe mich auf die Ausgangsfrage und würde sowohl aufgrund von RN41 als auch aufgrund des Beschlusses sagen, daß Ihr die Unterlagen am Ende der Sitzung abgeben müßt.

Aufgrund von beiden Dingen, dürfte es zwar wahrscheinlich sein (kommt auf die Unterlagen sein), daß Ihr schon Anspruch auf Vorlage "vor der Sitzung" habt und Sie auch ohne Beisein des AG einsehen könnt. Aber das war ja nicht die eigentliche Frage.

M
Mercyful

14.11.2017 um 16:49 Uhr

Sorry, Du hast vollkommen recht...die Frage wurde nicht so formuliert wie sie gestellt werden sollte.

Also uns geht es darum, dass wir die Unterlagen VOR der Sitzung des WA überlassen bekommen, so dass wir uns auf die Sitzung vorbereiten können bzw. ggf. auch Notizen anfertigen können. Dass wir die überlassenen Unterlagen am Ende der Sitzung wieder zurückgeben, ist klar, und sollte eigentlich nicht die Frage sein.

Daher die Frage, welche rechtlichen Möglichkeiten wir haben, die Unterlagen VOR der Sitzung zur Verfügung gestellt bekommen.

C
celestro

14.11.2017 um 16:53 Uhr

naja ... sofern der AG Euer Begehren auch mit Vorlage der "Rechtslage" nicht ernst nimmt, werdet Ihr wohl oder Übel einen RA beauftragen müssen.

Ihre Antwort

Verwandte Themen

Einsichtnahme in Dienstpläne

Älter

Hallo! Wir haben bei unserer Geschäftsleitung darum gebeten, die Dienstpläne aller Bereiche unseres Krankenhauses zur Einsichtnahme auf den PC des Betriebsrates zu installieren. Begründet hatten wir

Wirtschaftsausschuss / Schulung abgelehnt / Anfragen ignoriert / Nun Treffen GF

Älter

Hallo zusammen, ich habe große Bedenken und möchte euch um Rat bitten. Nach einem Betriebsübergang haben wir einen Wirtschaftsausschuss gegründet. Unser neuer Inhaber erzählt der Belegschaft nun sc

Zeitarbeit vs. Übernahme in Arbeitsverhältnis - gibt es eine gesetzliche Regelung, ab wann eine Überlassung automatisch in ein festes Arbeitsverhältnis übergeht?

Älter

Hallo zusammen, wir haben momentan ein Problem im Haus, welches wir noch nie hatten. Hier die Situation: Wir haben eine Kollegin, die in Arbeitnehmerüberlassung seit 3 Monaten in unserem Unterne

Wirtschaftsausschuss - Wie bringe ich den Vorsitzenden dazu, der GL zu schreiben dass wir einen Wirtschaftsausschuss gegründet haben?

Älter

Hallo wir hatten vor 3 Monaten einen Wirtschaftsausschuss gegründet. Nun ist das Problem unser Vorsitzender hat wohl nicht den mut dies der Geschäftsleitung mitzuteilen, da er weiß das ein Wirtschaft

Einsichtnahme in Lohnlisten - Hat AG das Recht auf Anwesenheit?

Älter

Hallo, weiß jemand ein Urteil, worin bestätigt wird, dass der Arbeitgeber auch während der Einsichtnahme auch nicht anwesend sein darf, wenn nur ein einziges BRM zur Einsichtnahme berechtigt ist?