Amtszeitende
Hallo guten Morgen,
Die Qual mit der Wahl.
Meine Frage ist
Wir hatten vor 4 Jahren am 8.5 14 gewählt.
Endet unsere Amtszeit am 7.5.18 um 24 Uhr?
Der letzte Br war bis 4.5.10 im Amt und hier hatten wir eine Br lose Zeit , da der Wahlvorstand die Wahl zu spät angesetzt hatte,? Das ist ja nicht mehr relevant, ?
Community-Antworten (4)
12.11.2017 um 11:19 Uhr
Die Amtszeit müsste nach meiner Auffassung am 04.Mai.2018 um 24:00 Uhr enden. Das ihr euren BR erst später gewählt habt, spielt hier keine Rolle.
12.11.2017 um 21:41 Uhr
Wenn hier nachgefragt wird, ob das Amtszeitende am 07.05. sein könnte, weil am 08.05. gewählt wurde, wage ich stark zu bezweifeln, dass das Amtszeitende 04.05. richtig festgestellt wurde. Meine Empfehlung ist: bestellt rechtzeitig einen Wahlvorstand und lasst diesen bei der Schulung klären, wann bei euch wirklich Amtszeitende ist. Mit den hier angegebenen Daten ein Amtszeitende zu benennen ist nach meiner Auffassung fahrlässig.
13.11.2017 um 23:53 Uhr
Für mich klingt es so, als ob von 2010 bis 2014 kein BR existiert hätte. Wenn nun am 8.5.14 gewählt wurde, dann kam der BR damals unverzüglich mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses ins Amt. Das dürfte so irgendwo um den 12.5. gewesen sein. Das Wahlergebnis darf ja erst nach Ablauf der dreitägigen Bedenkfrist bekannt gegeben werden. Seht da in den alten Wahlunterlangen nach, wann ihr genau das Wahlergebnis bekannt gegeben hattet. Sollte zwischen 2010 und 2014 allerdings doch ein BR bestanden haben, dessen Amstzeit erst nach dem 12.5.2014 ablief, dann kam damals der neue BR erst nach Ablauf der Amtszeit des alten BR ins Amt. Siehe § 21 BetrVG. Wenn alles glatt läuft, fängt also die Amtszeit eines neuen BR alle vier Jahre immer am selben Jahrestag an. Wenn die Wahl zuvor rechtzeitig stattgefunden hat, muß der neue BR eben ggf noch ein paar Tage warten, bis die Amtszeit des alten BR abläuft, bevor er sich in die Arbeit stürzen kann. Allein die konstituierende Sitzung kann und sollte vor Amtszeitbeginn stattfinden.
14.11.2017 um 09:10 Uhr
basilica deine Mühe in allen Ehren, aber, wie das für dich klingt, bringt niemanden weiter.
Das Wahlergebnis darf ja erst nach Ablauf der dreitägigen Bedenkfrist bekannt gegeben werden. Wenn alle Kandidaten am Wahltag eine schriftliche Erklärung abgeben, dass sie die Wahl annehmen, kann man sich die 3 Tage Bedenkfrist sparen.
Teufel bitte nicht in der Eingangsfrage weiterschreiben, dann kann man nicht sehen, dass es eine neue Antwort gegeben hat, das verwirrt. Wenn dir etwas Neues einfällt, bei "Ihre Antwort" neu anfangen zu schreiben.
Nochmal mein Rat: Klärt es mit einem Experten, am Besten bei der Schulung, wann euer Amtszeitende ist und verlaßt euch nicht auf Antworten aus einem Forum.
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