Hallo,

wir wollen zur Schließung von Sicherheitslücken den Zutritt der vom EG zugängige Aufzüge einschränken um die Mitarbeiter über Vereinzelungsanlagen zu schleusen. Dies ist notwendig, um im Notfall zumindest einen Ahnung zu haben wie viele Mitarbeiter anwesend sind, denn die Gesamtanzahl können wir aus dem Zutrittsberechtigungssystem auslesen. Ausweise, Vereinzelungsanalge, etc. sind schon länger im Betrieb und jetzt wollen wir die vorhanden Lücke schließen.
Ist BR hierzu mitbestimmungspflichtig?

Vielen Dank