Erstellt am 09.11.2017 um 09:36 Uhr von RoterFaden
Auf was will er denn klagen?
Erstellt am 09.11.2017 um 09:40 Uhr von meraluna
Das er seinen Arbeitsplatz behält.
Erstellt am 09.11.2017 um 09:43 Uhr von Pickel
Wenn der AG sich rechtskonform verhalten hat, hat der MA keine Chance.
Wenn der AG Fehler gemacht hat, hat er sie vielleicht.
Was soll man zu dieser oberflächlichen Frage sinnvolles beitragen?
Erstellt am 09.11.2017 um 09:49 Uhr von meraluna
Wenn der AG Fehler gemacht hat, hat er sie vielleicht. Um diese Fehler geht es, die restliche Bemerkung hätten Sie sich schenken können. Ich habe erfahren, das es Möglichkeiten gibt. Diese wollte ich gern mit eurer Hilfe erfahren. Wenn Sie mich für zu bl... halten, dann antworten Sie doch bitte nicht.
Erstellt am 09.11.2017 um 10:46 Uhr von Meyman
Hallo.
Ein befristeter Arbeitsvertrag läuft aus und AG muss das Ende des Arbeitsverhältnisses nicht bestätigen. Teilzeit und Befristungsgesetz Parag. 14
Was anderes ist es, wenn der Arbeitnehmer/in n.d Befristung weiter arbeitet (seine Leistung anbietet) und der AG sagt nichts ( er nimmt die Leistung an) . Unter dieser Voraussetzung kann ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstehen.
Teilzeit und Befristungsgesetz Parag. 15 Abs. 5
Gruß und viel Erfolg
Erstellt am 09.11.2017 um 11:03 Uhr von stehipp
Nemmt die Schärfe mal wieder raus.
Grundsätzlich ist ein Arbeitsvertrag eine beidseitige Willenserklärung.
Wenn hier eine Befristung von 2 Jahren angegeben ist. dann gilt die auch. Euer MA wusste das, als er den Vertrag unterzeichnet hat.
Es ist wirklich schwer zu präzise zu antworten, ohne die genauen Umstände zu kennen.
Es ist z.B. nicht ohne weiteres möglich, mehrere befristete Verträge aneinander zu hängen.
Es könnten im Arbeitsvertrag Formulierungsfehler sein. Dazu müsste man den Vertrag aber kennen.
Einfach ausgedrückt, wenn der MA hier wirklich Klagen will, würde ich ihm empfehlen, sich schnellstmöglichst einen guten Fachanwalt zu besorgen.
Erstellt am 09.11.2017 um 12:05 Uhr von meraluna
Vielen Dank für die Antworten, unter " 9 Irrtümer rund um Befristungen"habe ich dazu auch etwas gefunden. Ich hatte eine Onlineseminar zu einem anderen Thema und man hat zum Ende hin das Thema Befristung und Klage in einem Satz kurz angeschnitten, aber mehr als Aufmunterung zu einem neuen Seminar, um dort darüber etwas zu erfahren. Deshalb habe ich Hilfe im Forum gesucht und nach Erfahrungswerten gefragt. Zu den genauen Umständen kann ich nur sagen, dass die Befristung nach 2 Jahren ausgelaufen ist und dem MA mündlich mitgeteilt wurde, dass er nicht übernommen wird. Ich kenne keinen AV und keine näheren Umstände. Der MA wusste es natürlich mit den zwei Jahren und findet sich damit ab. Danke.