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Schwanger in der Probezeit

E
Elbeschwimmer
Jan 2018 bearbeitet

Eine Arbeitskollegin ist innerhalb der Probezeit schwanger geworden, jetzt hat Sie Angst dass ihr gekündigt werden könnte. Wie sehen in diesen Fall die Verhältnisse der Situation entsprechend aus?

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Community-Antworten (2)

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BloodyBeginner

31.10.2017 um 10:15 Uhr

Hab jetzt gerade keine Gesetze zur Hand und kann nicht googlen, aber ich meine der besondere Kündigungsschutz für Schwangere tritt ab dem Tag der Kenntnis durch den Arbeitgeber in Kraft und schließt damit auch die Möglichkeit der Kündigung durch den AG in der Probezeit aus.

H
hansimglueck

31.10.2017 um 10:48 Uhr

Gratuliere der Kollegin zur bestandenen Probezeit.

§ 9 MuSchG ist eindeutig.

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