Erstellt am 31.10.2017 um 09:15 Uhr von BloodyBeginner
Hab jetzt gerade keine Gesetze zur Hand und kann nicht googlen, aber ich meine der besondere Kündigungsschutz für Schwangere tritt ab dem Tag der Kenntnis durch den Arbeitgeber in Kraft und schließt damit auch die Möglichkeit der Kündigung durch den AG in der Probezeit aus.
Erstellt am 31.10.2017 um 09:48 Uhr von hansimglueck
Gratuliere der Kollegin zur bestandenen Probezeit.
§ 9 MuSchG ist eindeutig.