Forum
Wissen
Arbeitshilfen
Seminare


Einigungsstelle und Arbeitsgericht

Musterbrief
Antrag Gutachten

Betriebsrat
der Musterfirma

An die Einigungsstelle

Antrag Gutachten 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Die Einigungsstelle möge den Beschluss zur Beauftragung eines unabhängigen Arbeitszeitexperten fassen. Dieser soll eine Analyse bzw. ein Gutachten über das von der Geschäftsleitung vorgelegte Berechnungsmodell anfertigen und dabei überprüfen, ob bei der vom Betriebsrat ausgearbeiteten Version eines Arbeitszeitmodells Mehrkosten von ca. 600,00 EUR jährlich entstehen würden. Ausgegangen werden soll dabei von einer durchschnittlichen Beschäftigungsanzahl von 600 in Vollzeit arbeitenden Beschäftigten.

Der Betriebsrat sieht die von der Geschäftsleitung vorgelegten Zahlen als nicht verifiziert an. Die Beisitzer haben in diesem Zug die möglichen Mehrkosten noch einmal eigenständig errechnet. Diese Berechnungen hatten zum Ergebnis, dass bei der Version des Arbeitszeitmodells des Betriebsrats keinerlei Mehrkosten entstehen würden. Die Frage der Mehrkosten ist im Hinblick auf die Verhandlungen der Einigungsstelle von großer Bedeutung. Deshalb möge ein Arbeitszeitexperte über eventuelle Mehrkosten und die Höhe dieser Auskunft geben.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift
Betriebsratsvorsitzender

Checkliste

Anforderungen an Beratungsleistung eines Sachverständigen

Musterbrief

Anrufen der Einigungstelle - Verbot des Radiohörens

Musterbrief

Anrufen der Einigungsstelle - Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen

Musterbrief

Anrufen der Einigungsstelle - Verhandlung über Sozialplan gescheitert

Musterbrief

Anrufung der Einigungsstelle - Streitfall Arbeitszeit

Musterbrief

Anschreiben an den Einigungsstellenvorsitzenden

Musterbrief

Antrag auf Abstimmung

Musterbrief

Antrag auf Bestellung eines Vorsitzenden der Einigungsstelle

Musterbrief

Bildung einer Einigungsstelle

Musterbrief

Antrag auf Prüfung der Zuständigkeit der Einigungsstelle

Themen und Funktionen
Checklisten, Musterbriefe & Musterbetriebsvereinbarungen