Aufgaben
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Was ist zu tun?
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Erledigt
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Auskunft des Arbeitgebers
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Auswertung der Informationen
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Die Informationen sollen gut zu verstehen sein und gleichzeitig informativ genug
Darlegung wirtschaftlicher, juristischer und technischer Probleme
Auswirkungen auf die Belegschaft?
Nutzen Sie eigene Informationsquellen
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Weitere Informationen
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Fordern Sie unter Umständen Ihren Arbeitgeber schriftlich auf, um Zusatzinformationen zu erhalten
Überprüfen Sie, welche weiteren Informationen für Sie noch notwendig sind
Schreiben Sie sich Ihre Fragen auf
Sie können von Ihrem Arbeitgeber eine Erklärung verlangen, ob Sie von einer abschließenden Informationen ausgehen können
Eine Fristsetzung von 14 Tagen ist üblich, bei komplizierteren Fragen bis zu 30 Tage)
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Nutzen sonstiger Quellen
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Auswertung von fachliterarischen Texten
Sprechen Sie sich mit der Gewerkschaft ab
Stellen Sie Ihren Kollegen aus der Belegschaft Fragen
Seminarbesuch eines Mitglieds des Betriebsrats
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Bewertung zusätzlicher Informationen des Arbeitgebers
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Sind noch weitere Informationen erforderlich, setzen Sie einen Sachverständigen in Kraft (Sie können auch einen Sachverständigen einschalten, wenn sich Ihr Arbeitgeber weigert, weitere Informationen auszugeben)
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Beschlussfassung
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Auf einer ordentlichen Sitzung wird der Beschluss über die Hinzuziehung eines Sachverständigen gefasst
Machen Sie einen Vorschlag für einen Sachverständigen
Grenzen Sie das Themengebiet ein
Kostenvoranschlag
Fragen Sie evtl. vorher bei der Gewerkschaft nach
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Arbeitgeber informieren
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Reaktion des Arbeitgebers
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Wenn der Arbeitgeber damit nicht einverstanden ist, setzen Sie gerichtliche Schritte ein, um eine Einigung zu erzielen
Ist der Arbeitgeber damit einverstanden bestimmen Sie schriftlich einen Sachverständigen und deren Honorar sowie den Untersuchungsgegenstand
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Gericht
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Stellen Sie dem Gericht einen Antrag auf „Ersetzung der Zustimmung des Arbeitgebers durch das Arbeitsgericht“
Stimmt das Gericht dem Antrag zu, darf der Betriebsrat den von sich ernannten Sachverständigen hinzuziehen. Eine Ausnahme ist gegeben, wenn die Vergütung nicht im Verhältnis zur angebotenen Leistung übereinstimmt oder der Sachverständige nicht fachliche geeignet ist
Stimmt das Gericht gegen Antrag, ist die Beauftragung eines Sachverständigen nicht möglich.
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