Aufgaben
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Was ist zu tun?
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Erledigt
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Verhandlung
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Beschluss fassen
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Gewünschten Vorsitz informieren
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Formulieren Sie in dem Schreiben den Äußerungswunsch über die Absicht der Benennung des Vorsitzenden
Der Empfänger soll den Betriebsrat informieren, ob er den Vorsitz annimmt oder nicht (bei Ablehnung ist eine erneute Beschlussfassung notwendig)
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Schreiben an den Arbeitgeber
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Setzen Sie Ihrem Arbeitgeber eine Frist zur Äußerung
Die Verhandlungen mit dem Arbeitgeber sind gescheitert (Beschluss des Betriebsrats zitieren)
Die Beisitzer und der Vorsitzende der Einigungsstelle können mit einer gerichtlichen Festsetzung drohen (Beschluss des Betriebsrats zitieren)
Das Anschreiben sollte von Ihrem Arbeitgeber mittels eine Empfangsbestätigung unterzeichnet werden und von 2 Augenzeugen überwacht sein
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Antwort des Arbeitgebers
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Ihr Arbeitgeber ist mit dem Vorschlag nicht einverstanden bzw. äußert sich nicht innerhalb der Frist zu dem Thema
Berufen Sie eine weitere Betriebsratssitzung ein und erstellen eine Beschlussvorlage mit folgendem Inhalt:
Ihr Arbeitgeber hat auf den Vorschlag nicht geantwortet, mit der Absicht, das Arbeitsgericht anzurufen (§§ 98 ArbGG, 76 Abs. 2 BetrVG)
Anwalt bzw. Gewerkschaft wird auf Arbeitgeberkosten beauftragt
Das Verfahren wird vor dem Arbeitsgericht durchgeführt (wegen des Betriebsverfassungs-Reformgesetzes wurde das Verfahren angetrieben)
Ihr Arbeitgeber ist mit dem Vorschlag einverstanden
Klären Sie die nächsten Schritte mit Ihrem Arbeitgeber ab (z.B. Vorsitz der Einigungsstelle wird gebeten, den Beisitz zu einer ersten Sitzung einzuladen
Dem Vorsitz werden Anschrift und Namen der Beisitzer übermittelt
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