Aufgaben
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Was ist zu tun?
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Erledigt
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Anrufung zulässig?
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Angebot
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Belegschaft informieren
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Vorschlag über Vorsitz der Einigungsstelle beurteilen
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Suchen Sie nach Informationen über die Person bei Rechtsanwälten, anderen Betriebsräten oder Gewerkschaften
Haben Sie Probleme mit dem Vorschlag bzw. sind Sie damit nicht einverstanden:
Ist der Vorschlag für Sie in Ordnung, gehen Sie zum nächsten Schritt über
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Vorschlag bewerten
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Sind Sie mit der Anzahl der Beisitzer zufrieden?
Ist die Anzahl ausreichend? (Grundsätzlich: Umso schwieriger die Situation ist, desto mehr Beisitzer sind notwendig)
Schlagen Sie GGf. eine höhere Anzahl der Beisitzer vor
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Verhandlung
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Verhandeln Sie mit Ihrem Arbeitgeber über die Besetzung der Einigungsstelle
Sind die Verhandlungen gescheitert erfolgt die Anrufung des Arbeitsgerichts
Berufen Sie eine Betriebsratssitzung ein
Erstellen Sie eine Beschlussvorlage mit folgendem Inhalt:
Der Vorschlag des Arbeitgebers über die Besetzung der Einigungsstelle wird abgelehnt, mit der Absicht, das Arbeitsgericht anzurufen (§§ 98 ArbGG, 76 Abs. 2 BetrVG)
Anwalt bzw. Gewerkschaft wird auf Arbeitgeberkosten beauftragt
Das Verfahren wird vor dem Arbeitsgericht durchgeführt (wegen des Betriebsverfassungs-Reformgesetzes wurde das Verfahren angetrieben)
Sind die Verhandlungen erfolgreich, kann das Verfahren vor der Einigungsstelle eingeleitet werden
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