Checkliste
Betriebsratssitzung per Videokonferenz (Checkliste)
Checkliste: Vorbereitung einer Betriebsratssitzung per Videokonferenz
Aufgaben | Was ist zu tun? | Erledigt |
Festlegung Sitzungstermin |
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Festlegung Sitzungsort |
§ 30 sieht den Vorrang der Präsenzsitzung vor, der in der GO zu verankern ist.
Sofern beispielsweise eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln angesichts der Infektionsgefahren mit dem Corona-Virus nach eigener Einschätzung des Betriebsratsmitglieds nicht zumutbar ist, dürfen auch »gemischte« Sitzungen durchgeführt werden, bei denen also ein Teil der Betriebsratsmitglieder vor Ort anwesend und ein anderer Teil online zugeschaltet wird.
Sofern der Arbeitgeber keine betriebsinterne Software stellt, können Betriebsräte natürlich auf die gängigen Konferenztools zurückgreifen. Wichtig ist darauf zu achten, dass die Regelungen des Datenschutzes eingehalten werden und durch eine gängige Verschlüsslung sichergestellt ist, dass sich Dritte der Sitzung nicht zuschalten können.
Entscheidet sich der Vorsitzende (z.B. wegen fortbestehender öffentlich-rechtlicher Kontaktsperren mit Blick auf die Größe des Gremiums) für eine Sitzung/Beschlussfassung im Rahmen einer Video- oder Telefonkonferenz, sollte er in der Ladung kurz die hierfür maßgeblichen Gründe angeben. Ausreichend dürfte hierfür beispielsweise folgende Begründung sein: |
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Tagesordnung erarbeiten |
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Sitzung vorbereiten |
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Erstellung und Verteilung der Einladung |
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Organisatorisches |
Das Passwort sollte getrennt vom Zugangslink versendet werden, idealerweise in zwei verschiedenen Emails.
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Checkliste: Durchführung einer Betriebsratssitzung per Videokonferenz
Aufgaben |
Was ist zu tun? |
Erledigt |
Eröffnung Sitzung |
Es solle zu Beginn der Videokonferenz sichergestellt werden, dass alle Teilnehmenden dem Verlauf der Sitzung ohne gravierende technische Störung folgen können.
Bei einer Video- oder Telefonkonferenz gibt es keine handschriftlich unterzeichnete Anwesenheitsliste. Daher solle die Teilnahme gegenüber dem Betriebsratsvorsitzenden während oder nach der Betriebsratssitzung in Textform bestätigt werden. Es empfiehlt sich insoweit das Verfassen einer kurzen E-Mail, da diese dem Sitzungsprotokoll nach § 34 Abs. 1 Satz 3 BetrVG unproblematisch beigefügt werden können. In Betracht kommt theoretisch aber auch die Verwendung von Messenger-Diensten, die eine lokale Speicherung der eingegangenen Nachrichten auf dem Empfangsgerät vorsehen.
Nach dem ausdrücklichen Wortlaut dürfen Sitzungen und Beschlussfassungen nur dann mittels Video- und Telefonkonferenz erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass Dritte vom Inhalt der Sitzung keine Kenntnis nehmen können (sog. Grundsatz der Nichtöffentlichkeit). Zur Wahrung sollte daher jedes Betriebsratsmitglied in einem geschlossenen Raum an der Sitzung teilnehmen und mit der Teilnahme zugleich bestätigen, dass während der Durchführung der Sitzung keine unberechtigten Personen im Raum sind.
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Tagesordnung |
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Genehmigung des letzten Sitzungsprotokolls |
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Verwendung der einzelnen Tagesordnungspunkte |
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Diskussionsleitung |
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Abschluss der Diskussion |
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Nächster Sitzungstermin |
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Protokoll-Erstellung |
Das Protokoll ist auch bei einer Betriebsratssitzung per Videokonferenz durch den Betriebsratsvorsitzenden und einem weiteren Betriebsratsmitglied handschriftlich zu unterzeichnen, wobei hierfür unschädlich ist, wenn die zweite Unterschrift zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt. |
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Checkliste: Beschlussfassung in der Betriebsratssitzung per Videokonferenz
Aufgaben |
Was ist zu tun? |
Erledigt |
Antrag stellen |
Alle Teilnehmer sollten den Wortlaut der Beschlüsse nachverfolgen können, sofern im Vergleich zu den Beschlussvorlagen in der Einladung Änderungen vorgenommen werden, empfiehlt es sich, dass der Vorsitzende seinen Bildschirm mit den Teilnehmern teilt.
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Beschlussfähigkeit |
Es ist grundsätzlich ausreichend, wenn die Beschlussfähigkeit zu Beginn der Videokonferenz zu Protokoll festgestellt wird. Nur wenn Betriebsratsmitglieder die Konferenz während ihrer Dauer verlassen oder neu hinzutreten, sollte die Beschlussfähigkeit vor Beschlussfassung erneut festgestellt werden.
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Abstimmung |
Zur Abstimmung empfiehlt es sich, den stimmberechtigten Betriebsratsmitgliedern der Reihe nach das Wort zu erteilen.
Geheime Abstimmungen sind per Videokonferenz nur schwer möglich, zumal selbst bei einer entsprechenden Funktion im Konferenztool das Abstimmungsverhalten im Programm hinterlegt sein dürfte.
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