Aufgaben
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Was ist zu tun?
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Erledigt
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Gesetzliche Vorschiften
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Definition
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Beschwerderecht
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Die betroffene Person hat das Recht sich zu Beschweren, wenn diese sich belästigt fühlt (§ 3 BeschSG)
Die Beschwerde ist an den Vorgesetzten oder den nächsthöheren Vorgesetzen, wenn der Vorgesetzter Täter ist, zu richten
Der Arbeitgeber muss die Beschwerde überprüfen, ob der geäußerte Fall eintritt
Wenn ja, können entsprechende Maßnahmen ergriffen werden, z.B. Versetzung, Umsetzung, fristlose/fristgerechte Kündigung oder Abmahnung (§ 4 BeschSG)
Wenn der Arbeitgeber auf die Beschwerde nicht reagiert oder sich zu wenig mit dem Problem auseinander setzt, kann sich die betroffene Person beim Betriebsrat beschweren
Die betroffene Person hat das Recht auf Leistungsverweigerung (§ 4 Abs. 2 BeschG) wenn ein Vorfall von sexueller Belästigung geschehen ist, die Belästigung sich fortführt und sich der Arbeitgeber/Vorgesetzte damit zu wenig beschäftigt
Die betroffene Person kann gegen den Arbeitgeber auf Schadenersetz oder geeignete Maßnahmen klagen
Sie kann vom Täter Schadenersatzklage verrichten oder Strafanzeige stellen
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