Werden überhaupt Gefährdungsanalysen lt. § 5 ArbSchG gemacht? (körperliche Arbeit, Heben/Tragen, Bildschirmarbeitsplätze…)
Wer führt im Betrieb Gefährdungsanalysen durch? (Betriebsrat, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt, betroffene Mitarbeiter)
Welche Person qualifiziert die betroffene Person? (Berufsgenossenschaft, privater Berater)
Ist innerbetrieblich eine Schulung zum neuen Arbeitsschutzgesetz durchgeführt worden? Wer wurde qualifiziert?
Welche Methoden werden bei der Durchführung der Analysen angewandt?
Werden Gefährdungen schriftlich festgehalten? (Gibt es genaue Vorgaben, wie, wann und wer die Gefährdungen verhindert?
Werden die Mitarbeiter über die beschlossenen Schutzmaßnahmen und die Ergebnisse der Analyse unterrichtet? (schriftlich, mündlich, Merkblätter?)