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Die folgenden Verordnungen können auf Ihr Unternehmen zutreffen.
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Trifft zu
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Allgemein gültig
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Arbeitsstättenverordnung Verordnung über Arbeitsstätten in Gewerbe, Handel und öffentlichem Dienst: Festlegung aller als notwendig erkannten Anforderungen in sicherheitstechnischer, arbeitsmedizinischer, hygienischer und arbeitswissen-schaftlicher Hinsicht inkl. Regelungen über Pausen-, Umkleide-, Wasch- und Toilettenräume
Arbeitsmittelschutzverordnung Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung von Arbeitsmitteln bei der Arbeit
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Spezielle Arbeitsumgebung und -mittel
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Baustellenverordnung Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen: Vorschriften für Koordinator auf Baustellen mit mehreren AuftrAGGebern, Sicherheits- und Gesund-heitsplan und AnKündigung größerer Baumaßnahmen bei den Behörden
Bildschirmarbeitsplatz-Verordnung Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten: Mindestanforderungen an Hard- und Software, Arbeitsplatz, -umgebung und -organisation.
Biostoffverordnung Verordnung zum Schutz der Beschäftigten gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit
Lastenhandhabungsverordnung Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der manuellen Handhabung von Lasten bei der Arbeit
PSA-Benutzungsverordnung Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstung bei der Arbeit: Neben Art und Umfang der persönlichen Schutzkleidung in verschiedenen Branchen und Tätigkeiten auch Unterweisungspflicht des Arbeitgebers
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Bestimmte Beschäftigtengruppen
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Mutterschutzrichtlinien Beurteilung von Gefährdungen, Schutzvorschriften und Beschäftigungsverbote für werdende und stillende Mütter
JugendArbeitsschutzgesetz bei Beschäftigten unter 18 Jahren
Verordnung über den KinderArbeitsschutz
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