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Was ist zu beachten?
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Beachtet
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| Auf welche Weise werden die Arbeitssicherheit und der Gesundheitsschutz in der betrieblichen Organisation berücksichtigt?
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| Sind den Mitarbeitern die Sicherheitsfachkraft, der Betriebsarzt und der Sicherheitsbeauftragte bekannt?
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| Wissen die Mitarbeiter, dass sie diese Personen in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes ansprechen können?
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| Wie ist der Informationsfluss und die Weisungsstruktur im Betrieb geregelt?
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| Wie wird sichergestellt, dass die erforderlichen Informationen schnell und sicher den jeweiligen Adressaten im Betrieb erreichen?
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| Gibt es die entsprechenden organisatorischen Maßnahmen in schriftlicher Form und wenn ja, sind sie für die Mitarbeiter verständlich abgefasst?
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| Sind auch Maßnahmen bei Störfällen erfasst und gibt es für diese Fälle einen Aktionsplan?
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| Wissen die Mitarbeiter, welche Aufgaben sie im Bereich der Arbeitssicherheit haben?
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| Erfolgt eine Einweisung der Mitarbeiter bei Aufnahme der Tätigkeit und danach in regelmäßigen Abständen?
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| Wer kontrolliert, ob die Einweisungen und Unterweisungen tatsächlich durchgeführt werden?
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| Werden mit den Mitarbeitern Gespräche darüber geführt, wie die Sicherheit und der Gesundheitsschutz am eigenen Arbeitsplatz verbessert werden kann?
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| Wie wird sichergestellt, dass tatsächlich mit allen Mitarbeitern derartige Gespräche durchgeführt werden?
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| Hängen Betriebsanweisungen für bestimmte Arbeitsplätze bzw. Arbeitsverfahren dort aus, wo sie vorgeschrieben oder erforderlich sind?
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| Werden die Mitarbeiter aktiv in die Gestaltung ihrer Arbeitsplätze eingebunden?
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| Gibt es Regelungen zu der Frage, auf welche Weise und durch wen Defizite im Sicherheits- und Gesundheitsbereich zu beseitigen sind?
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| Ist festgelegt, wer, wie und wann die Wirksamkeit der einzuhaltenden Schutzmaßnahmen zu überprüfen hat?
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| Werden die Mitarbeiter über die Ergebnisse und Festlegungen der Arbeitsausschusssitzungen, soweit sie ihren Tätigkeitsbereich betreffen, informiert?
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