Aufgaben
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Was ist zu tun?
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Erledigt
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Arbeitszeit
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Asbest
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Druckbehälter
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Feuerlöscher
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Amalgam
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Erste Hilfe Leistung
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Lärmmessungen
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Gefährdungsbeurteilung
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Gute Laborpraxis (GLP)
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Gefahrstoffe
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Sicherheitskontrollen (STK)
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Medizinprodukte
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Teilnahmebescheinigungen (Ringversuche), Kontrolluntersuchungen und Ringversuchszertifikate sind 5 Jahre aufzubewahren (§ 4a Medizinprodukte-Betreibeverordnung)
Einzelne Protokolle über Sicherheitstechnische Kontrollen sind bis zur nächsten Kontrolle aufzubewahren (§ 6 Abs. 3 MPBetreibV)
5-jährige Aufbewahrung von Medizinproduktebüchern (§ 9 Abs. 2 MP BetreibV)
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Sprengstoffverzeichnis
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Röntgengeräte
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Das Protokoll über die Abnahmeprüfung ist bis zu 2 Jahre aufzubewahren bzw. nach bis zum Abschluss der nächsten Prüfung (§ 16 Abs. 2 S. 5, Abs. 4 RöntgenV)
Unterrichtung von Mitarbeitern (Aufbewahrung der Unterlagen)
Unterlangen über Einweisung bei Inbetriebnahme sind für die gesamte Dauer des Betriebs aufzubewahren
Aufbewahrung von Strahlenschutzprüfungen durch Sachverständige 5 Jahre
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Übernahmeschein
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Straßenverkehr
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