Vorläufige Regelung Dienstplan

Einigungsstelle

der Geschäftsführung und des Betriebsrats

der GmbH

Protokoll

der Sitzung der Einigungsstelle

Dienstplan im August 2017

Teilnehmer:

Für den Arbeitgeber:

Für den Betriebsrat:

sowie Frau … als unparteiische Vorsitzende

Der Vorsitzende eröffnet die Einigungsstelle um 11.00 Uhr und stellt ihre Konstituierung fest.

Der Arbeitgeber stellt den Betrieb vor und der Betriebsrat stellt seine Sicht der Sach- und Rechtslage dar.

Die Betriebspartner treten in die Verhandlungen über den Dienstplan für den August 2017.

Die Parteien erzielen folgende Einigung:

  1. Die Dienstpläne im August/September 2017 werden mit im Folgenden aufgeführten Vorgaben gestaltet:
    1. Die Planung der Dienstpläne für den August 2017 wird auf der Grundlage des Vorschlags vom 25.05.2017 durchgeführt.
    2. Es wird keine zusätzliche Mittelschicht geplant. Die Betriebspartner werden für Juli über die Einführung einer weiteren Schicht verhandeln.
    3. Der Betriebsrat sieht davon ab zu widersprechen, für den Fall, dass Abweichungen der Ist- von der Sollstärke geplant werden.
    4. Leiharbeitnehmer können für maximal 5 Tage eingeteilt werden, allerdings müssen zwischen zwei Blöcken mindestens zwei freie Tage eingeplant werden.
    5. Der Arbeitgeber wird das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Anordnung von Überstunden und der Rufbereitschaft sowie bei der Änderung des Dienstplans beachten. Ist der Betriebsrat nicht erreichbar, wird dieser zeitnah nachträglich unterrichtet.
  2. Der Betriebsrat erhält die Kundenauftragsanfragen rechtzeitig.
  3. Der Dienstplan vom August 2017 wird dem Betriebsrat bis zum 28.07.2017 um 9.00 Uhr vorgelegt. Dieser hat daraufhin bis 12.00 Uhr Zeit zum Dienstplan Stellung zu beziehen und danach mit dem Arbeitgeber über den Dienstplan zu beraten und schließlich einen Beschluss zu fassen.
  4. Der Dienstplan vom August 2017 wird vom Arbeitgeber in Abstimmung mit dem Betriebsratsvorsitzenden aufgestellt und daraufhin dem Betriebsrat zur Genehmigung vorgelegt.
  5. Der Betriebsrat trägt bis zum 30.08.2017 vor, ob und aus welchem Grund der Dienstplan vom August 2017 problematisch ist. Er wird im Anschluss daran über die Qualitätsparameter des Monats August unterrichtet.

Ein weiterer Termin wird auf Antrag der Betriebspartner bestimmt.

Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 20.00 Uhr.

Köln, der …

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Unterschrift