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Station 4: Auf Kurs bleiben – Das Monatsgespräch mit dem Arbeitgeber

5 Minuten Lesezeit
17.03.2026

Natürlich sollten Sie nicht blauäugig ins Unbekannte aufbrechen, ohne für Ihre monatliche Reise oder besser gesagt das Monatsgespräch gerüstet zu sein. Schließlich packt man vor einem Abenteuer auch die nötige Ausrüstung in seinen Rucksack. Ein Betriebsrat, der weiß, was er alles an Equipment dabei hat, worauf es also in einer Besprechung mit seinem Arbeitgeber ankommt und welche Möglichkeiten er als Betriebsrat hat, ist hier klar im Vorteil.

Wichtige Tipps für die optimale Vorbereitung des Monatsgesprächs

Kommen Sie mit auf einen Kurztrip nach Afrika.

Stellen Sie sich Folgendes vor: Eine Antilope steht vor einem Löwen.

Was passiert? Richtig: Antilope tot, Löwe satt. Schließlich sind die Gewaltverhältnisse hier ungerecht verteilt.

Das gleiche Szenario noch einmal: Antilope vor Löwe. Nur diesmal ist die Antilope doppelt so groß und bestens vorbereitet.

Verstehen Sie, worauf wir hinauswollen?

Es hängt vom Blickwinkel, Ihrem Vertrauen in sich selbst und von Ihrer guten Vorbereitung ab, ob Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber bestehen können und Ihre Ziele erreichen. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass Arbeitgeber und Betriebsrat mindestens einmal im Monat im Rahmen einer Besprechung zusammenkommen sollen.

Das bedeutet, es handelt sich um einen Pflichttermin – das Monatsgespräch.

Klima verbessern: Schweigen ist Silber, Reden ist Gold

Sinn und Zweck der regelmäßigen monatlichen Treffen ist es, die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat zu gewährleisten und den Betriebsfrieden zu fördern, nicht nur in Krisenzeiten. Dabei sollten die Betriebsparteien über strittige Fragen mit dem ernsten Willen zur Einigung verhandeln und Vorschläge für die Beilegung von Meinungsverschiedenheiten unterbreiten. Als Betriebsrat sollten Sie die Möglichkeit des gemeinsamen Gedankenaustauschs auf jeden Fall nutzen – und zwar jeden Monat. Denn bei den Zusammenkünften kann man die Meinungen und Informationen aller Beteiligten zusammentragen und einfach mal hören, wo die jeweilige Seite gerade steht.

Es geht um eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat sowie um das Wohl der Arbeitnehmer. Weisen Sie Ihren Arbeitgeber im Zweifel auch auf seine Einlassungs- und Erörterungspflicht zu den besprochenen Themen hin.

Gut zu wissen:

Obwohl es sich dem Wortlaut nach nur um eine Soll-Vorschrift handelt, verpflichtet das Gesetz den Arbeitgeber und den Betriebsrat, dafür zu sorgen, dass die monatliche Besprechung auch tatsächlich durchgeführt wird. Eine Weigerung an der Teilnahme kann eine grobe Pflichtverletzung darstellen und sogar zur Auflösung des Betriebsrats führen.

Ein Betriebsrat, der niemals die monatlichen Besprechungen initiiert, und diese daraufhin nicht stattfinden, handelt pflichtwidrig. Besondere Formvorschriften wie Einladungen oder Tagesordnung bestehen nicht. Der Arbeitgeber hat entweder selbst teilzunehmen oder sich durch entsprechend über Sachkenntnis verfügende Personen vertreten zu lassen.

Das Viel-Augen-Prinzip

Grundsätzlich nehmen alle Betriebsratsmitglieder am Monatsgespräch teil.

Der Termin kann nicht durch ein Vier-Augen-Gespräch zwischen Arbeitgeber und Betriebsratsvorsitzendem ersetzt werden. Hat der Betriebsrat diese Aufgabe an einen seiner Ausschüsse übertragen, so nehmen dessen Mitglieder teil. Der Betriebsratsvorsitzende steht zwar nun schon seit der konstituierenden Sitzung fest, doch welche Aufgaben hat er eigentlich genau?

Gut zu wissen:

In den monatlichen Besprechungen können und dürfen keine bindenden Beschlüsse gefasst werden. Soll eine Entscheidung getroffen werden, ist ein Betriebsratsbeschluss erforderlich. Ein solcher Beschluss kann aber nur auf einer Betriebsratssitzung gefasst werden. Auch die Schwerbehindertenvertretung hat ein Recht, an den Gesprächen teilzunehmen. Und die Jugend- und Auszubildendenvertretung ist immer dann zu beteiligen, wenn es Angelegenheiten für die Auszubildenden oder jugendlichen Arbeitnehmer zu besprechen gibt.

Wer trägt die Kosten?

Sämtliche Kosten des Monatsgesprächs trägt der Arbeitgeber. Das Gespräch hat während der Arbeitszeit stattzufinden. Als teilnehmendes Betriebsratsmitglied haben Sie einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistung und Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

Das sollte in den Rucksack

Denken Sie bei den monatlichen Zusammenkünften auch an die Risiken, die mit jeder Besprechung zusammenhängen: Möglicherweise läuft die Diskussion ins Leere, niemand kennt das genaue Ziel der Besprechung, der Meinungsaustausch wird polemisch geführt, es erfolgen Schuldzuweisungen, Einzelpersonen reißen in monologisierender Weise das Wort an sich.

Kommunizieren Sie als Betriebsrat zielgerichtet.

Sie argumentieren erfolgreich, wenn Sie sich in der Kunst der positiven Gesprächsführung üben. Achten Sie auf eine klare Sprache und einprägsame Formulierungen. Halten Sie Blickkontakt.

Verwenden Sie die „KISS“- Formel: KISS = Keep it short and simple. Nutzen Sie die Kommunikation dazu, Ihre Interessen als Betriebsrat durchzusetzen.

Sie möchten mehr zum Thema Monatsgespräch lesen? Hier finden Sie unseren Wissensartikel dazu.

Die "Big Five" auf Ihrer Route

  1. Planen und Abwägen
    Welche Ziele haben Sie als Betriebsrat? Legen Sie das im Gremium fest. Arbeiten Sie die Vorteile aus, die es auch für den Arbeitgeber hat, wenn Sie Ihre Ziele erreichen.
  2. Vorausschauen
    Welche Anliegen hat der Arbeitgeber und wie ge hen Sie damit um? Haben Sie schlagende Argumen te oder Gegenargumente? Gibt es Schnittmengen?
  3. Gemeinsam auftreten
    Die monatlichen Treffen sind keine Zwei-Personen- Gespräche. Denn a) sollen laut Gesetz alle Betriebsratsmitglieder an einem Monatsge spräch teilnehmen und b) haben Sie einfach mehr Zeugen, wenn mehr Betriebsratsmit glieder anwesend sind.
  4. Transparenz schaffen
    Neben der Vorbereitung für ein Treffen sollte auch die Nachbereitung nicht vernachlässigt werden. Schreiben Sie ein Pro tokoll. So fällt es dem Arbeitgeber leichter, sein Wort zu halten, und Sie können dokumentieren, was Sie gesagt haben.
  5. Standortvorteil sichern
    Sorgen Sie dafür, dass das Monatsgespräch im eigenen Betriebsratsbüro durchgeführt wird. Eine vertraute Umgebung stärkt das Vertrauen in die eigene Kompetenz.
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