Forum
Wissen
Rechtsprechung
Seminare


Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV 1988)

SchwbAV 1988 - § 28a Leistungen an Inklusionsbetriebe

Inklusionsbetriebe im Sinne des Kapitels 11 des Teils 3 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch können Leistungen für Aufbau, Erweiterung, Modernisierung und Ausstattung einschließlich einer betriebswirtschaftlichen Beratung und besonderen Aufwand erhalten.