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Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV 1988)
Erster Abschnitt - (weggefallen)
§§ 1 bis 13 (weggefallen)
Zweiter Abschnitt - Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben aus Mitteln der Ausgleichsabgabe durch die Integrationsämter
§ 14 Verwendungszwecke
§ 15 Leistungen an Arbeitgeber zur Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte Menschen
§ 16 Arbeitsmarktprogramme für schwerbehinderte Menschen
§ 17 Leistungsarten
§ 18 Leistungsvoraussetzungen
§ 19 Technische Arbeitshilfen
§ 20 Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes
§ 21 Hilfen zur Gründung und Erhaltung einer selbständigen beruflichen Existenz
§ 22 Hilfen zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung
§ 23
§ 24 Hilfen zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten
§ 25 Hilfen in besonderen Lebenslagen
§ 26 Leistungen zur behinderungsgerechten Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte Menschen
§ 26a Zuschüsse zu den Gebühren bei der Berufsausbildung besonders betroffener schwerbehinderter Jugendlicher und junger Erwachsener
§ 26b Prämien und Zuschüsse zu den Kosten der Berufsausbildung behinderter Jugendlicher und junger Erwachsener
§ 26c Prämien zur Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements
§ 27 Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen
§ 27a Leistungen an Integrationsfachdienste
§ 28 Leistungen zur Durchführung der psychosozialen Betreuung schwerbehinderter Menschen
§ 28a Leistungen an Inklusionsbetriebe
§ 29 Leistungen zur Durchführung von Aufklärungs-, Schulungs- und Bildungsmaßnahmen
§ 30 Förderungsfähige Einrichtungen
§ 31 Förderungsvoraussetzungen
§ 32 Förderungsgrundsätze
§ 33 Art und Höhe der Leistungen
§ 34 Tilgung und Verzinsung von Darlehen
Dritter Abschnitt - Ausgleichsfonds
§ 35 Rechtsform
§ 36 Weiterleitung der Mittel an den Ausgleichsfonds
§ 37 Anwendung der Vorschriften der Bundeshaushaltsordnung
§ 38 Aufstellung eines Wirtschaftsplans
§ 39 Feststellung des Wirtschaftsplans
§ 40 Ausführung des Wirtschaftsplans
§ 41 Verwendungszwecke
§ 42 Anmeldeverfahren und Anträge
§ 43 Vorschlagsrecht des Beirats
§ 44 Entscheidung
§ 45 Vorhaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Vierter Abschnitt - Schlußvorschriften
§ 46 Übergangsregelungen
§ 47 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV 1988)
Gesetze
Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV 1988)
§ 23
SchwbAV 1988 - § 23
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