MontanMitbestGErgG - § 10b
(1) Die Amtszeit eines Delegierten endet vor dem in § 10a bezeichneten Zeitpunkt
- 1.
- durch Niederlegung des Amtes,
- 2.
- durch Beendigung der Beschäftigung des Delegierten in dem Betrieb, dessen Delegierter er ist,
- 3.
- durch Verlust der Wählbarkeit.