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Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (FreizügG/EU 2004)

FreizügG/EU 2004 - § 12 Staatsangehörige der EWR-Staaten

Dieses Gesetz gilt auch für Staatsangehörige der EWR-Staaten und ihre Familienangehörigen im Sinne dieses Gesetzes.