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Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (FreizügG/EU 2004)

FreizügG/EU 2004 - § 1 Anwendungsbereich

Dieses Gesetz regelt die Einreise und den Aufenthalt von Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) und ihrer Familienangehörigen.