Forum
Wissen
Rechtsprechung
Seminare


Bundesdatenschutzgesetz (BDSG 2018)

BDSG 2018 - § 77 Vertrauliche Meldung von Verstößen

Der Verantwortliche hat zu ermöglichen, dass ihm vertrauliche Meldungen über in seinem Verantwortungsbereich erfolgende Verstöße gegen Datenschutzvorschriften zugeleitet werden können.