AktG - § 327c Vorbereitung der Hauptversammlung
(1) Die Bekanntmachung der Übertragung als Gegenstand der Tagesordnung hat folgende Angaben zu enthalten:
- 1.
- Firma und Sitz des Hauptaktionärs, bei natürlichen Personen Name und Adresse;
- 2.
- die vom Hauptaktionär festgelegte Barabfindung.
(3) Von der Einberufung der Hauptversammlung an sind in dem Geschäftsraum der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre auszulegen
- 1.
- der Entwurf des Übertragungsbeschlusses;
- 2.
- die Jahresabschlüsse und Lageberichte für die letzten drei Geschäftsjahre;
- 3.
- der nach Absatz 2 Satz 1 erstattete Bericht des Hauptaktionärs;
- 4.
- der nach Absatz 2 Satz 2 bis 4 erstattete Prüfungsbericht.
(5) Die Verpflichtungen nach den Absätzen 3 und 4 entfallen, wenn die in Absatz 3 bezeichneten Unterlagen für denselben Zeitraum über die Internetseite der Gesellschaft zugänglich sind.