Hallo Zusammen,

Ich möchte fragen ob es üblich ist bzw. gibt es ein gesetzlich Regeln was einen Vorvertrag bei neu Auszubildende zulässt. Kann der Betriebsrat bei den Antrag nach §99 BetrVG Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen, erst Einstellung, sein Zustimmung verweigern auf Basis, (2) Der Betriebsrat kann die Zustimmung verweigern, wenn Nr. 4 der betroffene Arbeitnehmer durch die personelle Maßnahme benachteiligt wird, ohne dass dies aus betrieblichen oder in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen gerechtfertigt ist. Wir haben ein Fall bei uns im Betrieb wo der Lehrling im ersten Jahr ein Vorvertrag hat und Block Unterricht an die Schule hat und in Zweiten Lehrjahr Ausbildungsvertrag neu unterschrieben hat weil er esrt im Betrieb kommt. Im Zweiten Jahr hat er Probezeit von 4 Wochen und wird gekündigt. Die Kundigungsgrunde sind in Moment zweitrangig. Wir als Betriebsrat möchte hier ein Regel vorschieben und solche Machenschaften unterbinden. Geht das?