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Abmahnungsgespräch

E
Einhorn
Jan 2021 bearbeitet

Ein Mitarbeiter hat eine Einladung zum Personalgespräch erhalten mit Hinweis Aussprache Ab­mah­nung. Er befindet sich jedoch aktuell im Krankenstand. Die aktuelle AU endet am Tag vor dem Personalgespräch. Jedoch muss er 1 Tag vor dem Gespräch erneut zum Arzt ob die Krankheit verlängert wird. Muss er bei AU Verlängerung an dem Gespräch trotzdem teilnehmen ?

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Community-Antworten (2)

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Erbsenzähler

13.10.2017 um 09:11 Uhr

Bei einer AU besteht im Allgemeinen keine rechtliche Verpflichtung des AN teilzunehmen, weil in der AU entfällt das Weisungsrecht des AGs Guckst du: https://www.hensche.de/Personalgespraech_Krankheit_Personalgespraech_trotz_Krankheit_LAG_Nuernberg_7Sa592-14_01.09.2015.html

R
RoterFaden

13.10.2017 um 13:37 Uhr

Wobei er - je nach Art der Krankheit - natürlich auch hingehen darf! Es verschiebt sich ja nur, kommen wird der Termin doch irgendwann.

Evtl. könnte die Annahme des Termins ja dazu beitragen, eine unangenehme Situation zu etwas ins Positive zu rücken? Hängt natürlich auch vom Abmahngrund ab und ob die Krankheit was damit zu tun hat?!

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