Erstellen von psychischen Gefährdungsbeurteilungen
Der BR hat sich mit der Verwaltungsleitung darauf verständigt, das wir die geplante Erstellung der psychischen Belastungen mit dem Moderationsverfahren durchführen möchten. Nun aber hat die Leitung sich (ohne den BR zu informieren) in der ASA Sitzung angekündigt, Fragebögen an die MA zu verteilen und damit die psychische Belastung festzustellen, obwohl der BR bekundet hatte, das diese Methode für unsere MA nicht aussagekräftig sein wird. Was kann der BR nun tun, wie weit geht hier unser Mitbestimmungsrecht?
Community-Antworten (1)
11.10.2017 um 18:55 Uhr
Ihr beruft euch auf den 87.1.7 und fordert den AG auf, die Fragebögen nicht zu nutzen, sondern sich mit euch zu einigen - notfalls über die Einigungsstelle .
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