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Gefährdungsbeurteilungen

L
Linessi
Aug 2019 bearbeitet

Hallo zusammen, ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen. Unser alter BR hat keine Unterlagen für die Gefährdungsbeurteilungen der Arbeitsplätze, der einzelnen Abteilungen. Nun hatten wir dieses Jahr einen Arbeitsunfall. Können wir noch nachträglich diese Unterlagen Anfordern. Und was können wir tun, wenn wir keine erhalten. Vielen Dank. HG

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Community-Antworten (3)

C
celestro

30.08.2019 um 01:51 Uhr

1.) Klar könnt Ihr anfordern.

2.) Wurden denn solche Beurteilungen überhaupt vorgenommen?

3.) Was man machen kann entscheidet sich erst später. Denn wenn der AG zum Beispiel sagt: "es gibt gar keine" wird die BR-Reaktion sicherlich anders ausfallen müssen, als wenn es heißt: "die gebe ich Euch nicht".

R
rtjum

30.08.2019 um 10:32 Uhr

solltet ihr im Arbeitssicherheitsausschuss zum Thema machen, dort ist das gut aufgehoben. und ja klar solltet ihr Einsicht in die aktuelle Gefährdungsbeurteilung haben. Unsere ASA-Mitglieder haben lesenden Zugriff auf ein Laufwerk auf dem alle GefBus gespeichert sind.

K
kratzbürste

30.08.2019 um 18:18 Uhr

Ihr müsst doch auch überprüfen können,ob das ArbSchG angewendet wird (§ 80.1 BetrVG). Die Frage, die sich immer stellt ist doch, ob die Gefährdungsbeurteilung überhaupt aktuell und vor allem vollständig und korrekt durchgeführt wurde. Dazu benötigt ihr Unterlagen (§ 80.2 BetrVG).

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