Erstellt am 04.10.2017 um 22:31 Uhr von Catweazle
Ja, das ist möglich. Du wirst nicht ausgesourced sondern dein Arbeitsplatz. Wenn dir es nicht gefällt kannst du widersprechen. Ob ein Widerspruch Sinn macht kannst nur du beurteilen.
Erstellt am 04.10.2017 um 22:48 Uhr von Manuela123
Vielen Dank für die Antwort.
Aber so könnte man ja praktisch einen BR auflösen. Man "outsourced" einfach alle Stellen der Betriebsräte. Wenn sie dann zur Firma X gehört, können sie ja nicht mehr in der Firma Y im BR sein! ?
Erstellt am 05.10.2017 um 01:07 Uhr von Catweazle
Wenn sie widersprechen bleiben sie in Firma Y und der Arbeitgeber muss sie auf einen anderen Arbeitsplatz weiterbeschäftigen. Ein Betriebsübergang nur für Betriebsratsmitglieder wird sicher nicht funktionieren und trotzdem Kosten für Interessenausgleich, Sozialplan und Anwalt verursachen.
Erstellt am 05.10.2017 um 10:12 Uhr von Pjöööng
Zitat (Catweazle):
"Wenn sie widersprechen bleiben sie in Firma Y und der Arbeitgeber muss sie auf einen anderen Arbeitsplatz weiterbeschäftigen."
Anderer Auffassung: Kündigungsschutzgesetz § 15 (5) Satz 2
Bekanntes Beispiel hierfür ist der Baukonzern der die IT outsourct und das BRM aus der IT-Abteilung widerspricht dem Übergang seines Arbeitsvertrages.
Erstellt am 05.10.2017 um 10:37 Uhr von ganther
wird der komplette Betrieb outgesourced oder soll nur ein Teilbetriebsübergang stattfinden?
Erstellt am 05.10.2017 um 10:58 Uhr von Manuela123
Nein, nur einzelne Stellen sollen outgesourced werden.