Erhebungsbogen über den Arbeitsplatz
Hallo, es ist ein neuer Geschäftsführer gekommen und dieser möchte von jedem Mitarbeiter das er einen Erhebungsbogen über seine tägliche Arbeit ausfüllt. Ist dies Rechtlich zulässig? Dient dieser Erhebungsbogen nicht dazu um Mitarbeiter zu entlassen?
Community-Antworten (1)
27.09.2017 um 12:45 Uhr
Wozu der Fragebogen dient kann hier nun wirklich niemand beurteilen.
Zulässig ist das. In vielen Branchen (z.B. Handwerk) sogar notwendig um die Arbeitszeit abrechnen zu können.
Verwandte Themen
Leistungsüberwachung / Mystery Shopping - Wäre die "Art der Durchführung" evtl. Mitbestimmungspflichtig?
ÄlterHallo, in unseren Filialen (Damenmode) wurden vor kurzem Testkäufe bezüglich der Serviceleistung durchgeführt. Dass der BR hierfür nicht Mitbestimmungspflichtig ist, ist klar. Aber wie sieht es mit e
Haftung für Wertgegenstände, bei der Aufnahme eines Patienten im KH
ÄlterIn unserem Krankenhaus sind neue Erhebungsbögen für Wertgegenstände und Kleidungsstücke erstellt worden. Die MA bitten den BR nun um Abklärung von: aufnehmende Kollegin weiß dann um die Wertsachen
Wechsel von einem 3-Schicht-Arbeitsplatz zu einem 2-Schicht-Arbeitsplatz
ÄlterHallo zusammen, wir haben folgende Situation, wir haben 2 verschiedene Arbeitsplätze in einer Abteilung. Einer davon arbeitet im 3-Schicht-Rhythmus und der andere Arbeitsplatz im 2-Schicht-Rhythmus.
Kündigungen - weil auf neu zugewiesenem Arbeitsplatz überfordert?
ÄlterHallo,ein AN erfüllt seine Arbeit an seinem derzeitigen Arbeitsplatz.(Arbeitsplatz besteht weiter)Der AG weist ihm einen anderen Arbeitsplatz zu der den AN aber übervordert.Alle Vermittlungsversuche
Lohnfortzahlung auch bei Bereitschaftsdienst?
ÄlterHallo Leute,in unserem Unternehmen wird 24/7 gearbeitet.Je 8,5std.Wir arbeiten mit Dienstplänen die zu anfang des Monats den MA`s ausgehändigt werden.Es passiert durchaus mal dass im Dienstplan zwar e