BR-Wahl-Verfahren
Hallo Zusammen, wie ist das beim einfachen Wahlverfahren (50-100 Mitarbeiter)? Man kann ja mit dem Arbeitgeber vereinbaren, dass das vereinfachte Wahlverfahren durch geführt wird. Kann der Arbeitgeber das ablehnen? Normalerweise dann Persönlichkeitswahl. Kann jemand eine Liste einreichen, so dass automatisch Listenwahl durch geführt wird? Oder ist das nicht zulässig? Kann mir jemand weiterhelfen? Evtl. mit dazugehörigem Gesetzestext?
Community-Antworten (2)
19.09.2017 um 12:12 Uhr
Natürlich kann der AG das ablehnen. Läßt sich der AG darauf ein, ist zwingend Mehrheitswahl. Wenn nicht, dann wird es je nach Menge an Wahlvorschlägen entweder Mehrheitswahl oder Verhältniswahl.
19.09.2017 um 12:15 Uhr
Lehnt das vereinfachte Wahlverfahren lieber selber ab. Das macht nur Zeitdruck und ist nicht wirklich einfacher.
Verwandte Themen
BR sinkt unter Mindestanzahl - zweistufiges Verfahren vorgeschrieben oder nicht?
ÄlterHallo, kurz für Euch zur Einschätzung der Lage folgende Situationsbeschreibung: Wir sind ein Unternehmen von rund 25 MA´n, unser BR umfasst folglich 3 Kollegen. Nun hat ein Betriebsratsmitglied sein A
BEM-Verfahren
ÄlterGuten Tag, der Arbeitgeber verweigert bei einem Beamten ein BEM-Verfahren nach Sozialgesetzbuch § 84 Abs. 2 (keine stufenweise Wiedereingliederung). Es gibt eine Standortsicherung bis 30.06.2013 - a
Rufbereitschaftsregelung in der BV - Gilt diese überhaupt für die von uns geleistete Rufbereitschaft, da in der BV ganz andere Zeiten geregelt sind als die für die wir uns bereit halten müssen?
ÄlterGuten Tag, ich habe eine Frage zu einer bestehenden Betriebsvereinbarung bezüglich Rufbereitschaftsdienst. In unserer Firma (Wellpappenerzeugung) wird in der Verarbeitung im 3 Schicht System gearbeit
Änderung des Wahlverfahrens nach Einladung zur ersten Wahlversammmlung
ÄlterProblem: Wie lautet die richtige Vorgehensweise, wenn sich mangels genauer Kenntnis der Betriebsgröße vorab nicht feststellen lässt, ob das vereinfachte oder normale Verfahren genutzt werden muss, bzw
§ 100 BetrVG Personalabbau durch Zeitarbeitnehmer - §23 III BetrVG Verfahren?
ÄlterFolgendes Problem......Mein AG hat Unternehmerisch beschlossen, in zukunft mit weniger Personal auszukommen und hat zahlreiche Änderungskündigungen ausgesprochen. Gleichzeitig setzt er allerdings Zei