Betriebsratsvorsitzender ist für 11 Monate unbezahlt beurlaubt. Wählbar?
Unser derzeitiger BR-Vorsitzender hat ein Stipendium für 11 Monate erhalten. Er ist in dieser Zeit nicht im Betrieb tätig, da er unbezahlten Urlaub hat. Das Stipendium steht in keinem beruflichen Zusammenhang. Er möchte nun von seinem Amt als BR-Vorsitzender zurücktreten, aber Mitglied des BR bleiben. Für die Neuwahlen im neuen Jahr möchte er wieder kandidieren. Unsere Frage: Ist das rechtlich machbar?
Community-Antworten (5)
16.09.2017 um 07:10 Uhr
Warum nicht? Unbezahlter Urlaub heißt doch nur dass er da abwesend ist. Trotzdem ist er immer noch Mitarbeiter des Betriebs, länger als 6 Monate und somit wählbar.
16.09.2017 um 12:05 Uhr
Das sehe ich aber etwas anders. Wählbar kann doch nur der sein, der zum Zeitpunkt der Wahl auch betrieblich integriert ist und seine Wahl auch wahrnehmen kann.
16.09.2017 um 18:33 Uhr
Zitat (Brausebär): "Wählbar kann doch nur der sein, der zum Zeitpunkt der Wahl auch betrieblich integriert ist und seine Wahl auch wahrnehmen kann."
Er kann doch seine Wahl wahrnehmen, ggf.per Briefwahl.
17.09.2017 um 13:26 Uhr
BrauseBär, das magst Du ja so empfinden, aber eine rechtliche Grundlage, die die Kandidatur ausschließt, wirst Du nicht finden. Der jetzige BRV kann kandidieren und muss nicht mal mitteilen, dass er sein Mandat in den ersten Monaten der Wahlperiode nicht wahrnehmen könnte. (Es wäre natürlich nett oder fair, das zu tun.)
18.09.2017 um 10:52 Uhr
Ja, nach Durchbüffeln von BAG v. 31.5.1989 – 7 AZR 574/88 und BAG v. 25.5.2005 - 7 ABR 45/04 und entsprechender analoger Anwendung, muss ich gestehen, hier einwenig daneben gelegen zu haben.
Maßgebend ist daher hier, dass er seine Wahl auch später noch wahrnehmen kann und wenn er mag, dieses sogar während des Stipendiums möglich ist. Man lernt halt nie aus und einem Bauchgefühl sollte man besser auch nicht folgen.
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