Erstellt am 06.09.2017 um 10:10 Uhr von rsddbr
Schau mal hier:
http://www.bund-verlag.de/blog/betriebsrat/7-fragen-zur-neuen-leiharbeit/
und ggf. direkt ins AÜG:
https://www.gesetze-im-internet.de/a_g/
Meines Wissens nach begann die Frist zur Übernahme von Leiharbeitskräften nach 18 Monaten mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes am 01.04.2017 neu zu laufen.
Erstellt am 06.09.2017 um 11:34 Uhr von hansimglueck
Und es soll ja auch schon tarifliche Regelungen geben, die länger laufen.
Erstellt am 06.09.2017 um 12:24 Uhr von Challenger
http://www.templin-thiess.de/blog/gesetzentwurf-leiharbeit/aueg-gesetzesnovelle-wichtigsten-fragen-antworten
Erstellt am 06.09.2017 um 16:52 Uhr von Moore
Danke, Challenger gab den entsprechenden Hinweis zum Gesetzestext. Manchmal bin ich auch mit MEINEM Latein am Ende.
Beste Grüße euch allen BR´s