Erstellt am 04.09.2017 um 17:30 Uhr von ganther
warum nicht? Ob sie es tut ist eine andere Frage
Erstellt am 04.09.2017 um 18:26 Uhr von nicoline
Käfer17
Erkläre doch einmal, warum du fragst, ob man an seinem letzten Arbeitstag wählen darf!
Wie kommst du darauf, dass man das nicht dürfte?
Erstellt am 05.09.2017 um 08:59 Uhr von Käfer17
War nur zur Bestätigung, wir waren im Wahlvorstand der gleichen Meinung, lediglich unser Arbeitgeber wollte sie nicht mehr wählen lassen.
Danke für Eure Hilfe.
Erstellt am 05.09.2017 um 11:19 Uhr von nicoline
Käfer17
Danke, dass du nochmal geantwortet hast.
Da bleibt nur zu sagen : Der spinnt, der AG! ;-))
Erstellt am 05.09.2017 um 12:11 Uhr von Ernsthaft
Naja, ob er spinnt oder nur unwissend ist, wollen wir mal dahingestellt lassen.
Man sollte ihm vielleicht einmal diesen Beschluss zukommen lassen.
BAG Beschl. v. 10.11.2004, Az.: 7 ABR 12/04