W.A.F. LogoSeminare

Noch wahlberechtigt?

K
Käfer17
Apr 2018 bearbeitet

Eine Frage hätte ich an Euch: Eine Mitarbeiterin hat mit unserem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag geschlossen und hat am Wahltag ihren letzten Arbeitstag, steht so lange auch noch auf der ausgehängten Wählerliste. Darf sie also ebenfalls wählen? Danke schon mal.

76505

Community-Antworten (5)

G
ganther

04.09.2017 um 19:30 Uhr

warum nicht? Ob sie es tut ist eine andere Frage

N
nicoline

04.09.2017 um 20:26 Uhr

Käfer17 Erkläre doch einmal, warum du fragst, ob man an seinem letzten Arbeitstag wählen darf! Wie kommst du darauf, dass man das nicht dürfte?

K
Käfer17

05.09.2017 um 10:59 Uhr

War nur zur Bestätigung, wir waren im Wahlvorstand der gleichen Meinung, lediglich unser Arbeitgeber wollte sie nicht mehr wählen lassen. Danke für Eure Hilfe.

N
nicoline

05.09.2017 um 13:19 Uhr

Käfer17 Danke, dass du nochmal geantwortet hast. Da bleibt nur zu sagen : Der spinnt, der AG! ;-))

E
Ernsthaft

05.09.2017 um 14:11 Uhr

Naja, ob er spinnt oder nur unwissend ist, wollen wir mal dahingestellt lassen. Man sollte ihm vielleicht einmal diesen Beschluss zukommen lassen. BAG Beschl. v. 10.11.2004, Az.: 7 ABR 12/04

Ihre Antwort