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Entgeltsystematik ohne Lohnanpassung?

A
Aleksander
Dez 2020 bearbeitet

Liebe KollegInnen, in unserem Betrieb gibt es keinen Tarifvertrag wegen zu geringer gewerkschaftlicher Organisation. Nun soll es zumindest eine Entgeltsystematik geben, das bedeutet, dass es Entgeltgruppen gibt, je nach Ausbildung, Tätigkeit und Verantwortlichkeit bzw. Personalführung. Wenn sie mal da ist, gilt sie für neue Angestellte, und da hat auch der BR mitzureden (also ob die jeweilige Eingruppierung ok ist). Für die alten Angestellten gilt das nicht, denn die ganze Systemtik soll "kostenneutral" sein. Das bedeutet zum einen, dass es Angestellte gibt, die zu wenig verdienen und denen das dann auch schwarz auf weiß bestätigt wird und zum anderen, dass es Angestellte gibt, die zu viel verdienen. Denen, die zu viel verdienen, soll ein neues Brutto-Gehalt und eine Funktionszulage anstatt des alten (höheren) Brutto-Gehalts "angeboten" (Zusatz zum AV??) werden, die anderen gehen leer aus. So, jetzt endlich die Frage: welche Rechte hat der BR hinsichtlich der Entwicklung einer Entgeltsystematik, insbesondere im Hinblick auf erforderliche Lohnanpassungen? Danke an alle, die bis hierher gelesen haben!

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

10.08.2017 um 15:03 Uhr

Das System unterliegt im vollen Umfang der Mitbestimmung ( und da käme für mich keine unterschiedliche Behandlung in Betracht ). Die Höhe des Arbeitsentgelts scheitert aber am § 77 Abs 3 BetrVG. Entgelterhöhungen sind nun einmal der Zuständigkeitsbereich der Gewerkschaft. Da sollten sich die AN überlegen, was ihnen die regelmäßigen Entgelterhöhungen wert sind.

F
fantil

10.08.2017 um 15:59 Uhr

Nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG seit ihr in der Mitbestimmung.

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