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Klientenbefragung Mitbestimmungspflichtig?

HP
Hr Peppschmier
Jan 2018 bearbeitet

Wir sind ein sozialer Träger mit Einrichtungen der Behindertenhilfe, der Altenhilfe sowie der Kinder-und Jugendhilfe. Für die Behindertenhilfe wurde jetzt ein Fragebogen für Klienten nach Beendigung der Eingewöhnung (bei Neueinzug) neu erstellt. Mich stören zwei Fragen die dort gestellt werden:

  1. Haben die Mitarbeiter sie beim Einzug genügend unterstützt?
  2. Sind Sie mit den Mitarbeitern zufrieden in Bezug auf Freundlichkeit/Zuverlässigkeit?

Bin da gerade etwas gespalten. Einerseits ja richtig, dass die Zufriedenheit von Heimbewohnern mit der Einrichtung evaluiert wird. Andererseits hätte man das doch auch anders formulieren können, zumindest denn Mitarbeiter aus der Fragestellung rausnehmen können.

Mitbestimmungspflichtig oder nicht?

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Community-Antworten (1)

G
gironimo

08.08.2017 um 18:10 Uhr

Kann man durch die Fragen Rückschlüsse auf bestimmte AN ziehen? (z.B. über den Namen und das Datum) . Wie werden die Fragen beantwortet - durch ankreuzen?

Wenn ja - dann ist der Fragebogen mitbestimmungspflichtig gemäß § 94 BetrVG.

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