Erstellt am 25.07.2017 um 19:27 Uhr von Der lästige
Habe die Beschreibung übersehen. Hier zum Text.
Bei uns würden die sozial Räume durchsucht ( AG sagte sie wollten nach einem PC für die Zeiterfassung suchen) erst wurde nachgeschaut ob die Kollegen alle arbeiten. (o. Ton Personal stellen Leiter "Vögel ausgeflogen sind) dann der personalaufenthaltsraum inspiziert. Ein PC wurde gefunden und für gut befunden. Leider ließen die Kollegen (die meisten türkischer Abstammung) den YouTube Kanal laufen wo sie ihre Musik hören. Danach wurde noch die Umkleide inspiziert, hinter Spiegel in regale und unter decken geschaut.
Nun meine Frage. Ist das rechtens? Kann der AG das immer und überall wie er lustig ist durchzuführen?
Erstellt am 26.07.2017 um 07:18 Uhr von alterMann
Hallo Lästig,
der AG hat natürlich das Recht zu schauen, ob seine Mitarbeiter arbeiten. Dass seine Ausdrucksweise nicht gerade wertschätzend ist, tut da nichts zur Sache.
Auch das inspizieren der Räumlichkeiten ist meiner Ansicht nach nicht zu beanstanden. Wenn der AG einen Wasserschaden begutachtet, die Farben der Kacheln betrachtet oder schaut, ob hinter dem Spiegel vielleicht Drogen oder Diebesgut versteckt sind, ist das m.E. ebenfalls nicht zu beanstanden, solange er nicht Privatfächer durchsucht.
Dass ein AG im Sozialraum nach einem PC für die Zeiterfassung sucht und auch noch fündig wird, hört sich erstmal lustig an. Du schreibst, die Kollegen hätten damit Musik gehört. An dieser Stelle seid Ihr eventuell in der MItbestimmung (Ausstattung von Sozialräumen). Da wäre die Frage nicht unerheblich, wie denn der PC in den Sozialraum gekommen ist. Gehört er dem AG? Hat ein Mitarbeiter den PC irgendwo in der Firma "abgestaubt" oder hat der AG ihn für den Sozialraum zur Verfügung gestellt?